Der Zusammenbruch der Commerzialbank Mattersburg (CBM) um Martin Pucher im Juli 2020 wird in die Justizgeschichte eingehen. Denn den Schaden beziffert die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit rund 600 Millionen Euro.
Doch es ist derzeit unklar, ob Ex-Banker Pucher persönlich jemals vor Gericht stehen wird. Denn seine Gesundheit ist mehr als angeschlagen, hatte er doch im November 2015 zwei Schlaganfälle, die ihre Nachwirkungen bis heute hinterlassen haben. Nun liegt im Ermittlungsakt ein neues „internistisches Sachverständigengutachten“ über Puchers Gesundheitszustand vor. Der gerichtlich beeidete Sachverständige Wolfgang Pronai hat den 68-jährigen Pucher am 2. Juli 2024 untersucht.
„Der Beschuldigte reist mit einem Pkw zur Untersuchung an, welcher von der Gattin gesteuert wird“, heißt es im Gutachten. „Das Ein- und Aussteigen ist deutlich erschwert, auch das Betreten meiner Ordination (Zwei Stufen, ein Handlauf) gelingt nur mit sehr großer Mühe.“ Er brauche dazu eine Hilfsperson. Laut dem Gutachter „erscheinen am gravierendsten die Folgen der Schlaganfälle von 2015 mit teils spastischer Halbseitenlähmung links“.
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Puchers Beschwerden
Pucher beklagt auch, dass er unter Stress „zunehmend unter Atemnot leide“. Vor wichtigen Terminen beginne die Atemnot schon drei Tage davor und ende erst drei Tage danach. „Das passierte bei allen bisherigen Vernehmungen“, sagte Pucher zum Internisten. „Ich hatte schon etwa 60 Vernehmungen, es ist so mühsam, wenn man immer wieder dieselben Fragen gestellt bekommen. Durch meinen schlechten Zustand bin ich auch nicht mehr so ausdauernd.“ Er leide unter erheblicher Nervosität, sei sehr unruhig und reizbar, beschrieb Pucher seine Beschwerden.
Vernehmung zu Hause
„Aufgrund der beschriebenen Beeinträchtigungen ist aus internistischer Sicht zu folgern. Erstens: Eine Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten besteht. Zweitens: Aufgrund der Mobilitätsprobleme ist die Vernehmung zu Hause vorteilhaft. Drittens: Ein Transport ist prinzipiell möglich, zum Beispiel mit einem Rollstuhl und einem rollstuhltauglichen Fahrzeug. Allerdings lehnt der Beschuldigte einen Rollstuhl strikt ab.“ Pucher sagte zum Gutachter, er wolle nicht aufgeben und kämpfe deshalb weiterhin um jegliche Verbesserung der Mobilität. Deshalb verweigere er die Benutzung eines Rollstuhls, „selbst wenn das Gehen sehr mühsam ist“.
Das sagt der Verteidiger
„Wir werden jedes medizinische Gutachten respektieren und akzeptieren. Herr Pucher wird weiterhin bei seiner geständigen Verantwortung bleiben“, sagt Puchers Top-Verteidiger Norbert Wess zum KURIER. „Ob am Ende des Tages eine Verhandlungsfähigkeit gegeben ist, wird man wahrscheinlich relativ kurzfristig für das Gerichtsverfahren überprüfen müssen.“ Beim Untersuchungsausschuss vor drei Jahren hatten die vom Ausschuss engagierten Ärzte Pucher eindrücklich vor einem Auftritt gewarnt. Er hat aber trotzdem ausgesagt. Zum medizinischen Gutachter sagte er jetzt: „Wenn ich mir vorstelle, zu Hause befragt zu werden, so teile ich mit, dass dies für mich deutlich erträglicher und besser wäre als etwa vergleichsweise in eine Dienststelle zu kommen.“
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