Causa Commerzialbank: Gutachter belastet Fassadenbauer schwer

Causa Commerzialbank: Gutachter belastet Fassadenbauer schwer
Der Unternehmer soll rund 5,6 Millionen Euro zu viel aus dem Betrieb entnommen haben.

Der burgenländische Banker Martin Pucher, ehemaliger Chef der insolventen Commerzialbank Mattersburg (CBM), war anscheinend ein „Wohltäter“. Mit Millionenbeträgen aus der Bank fütterte er über mehr als ein Jahrzehnt etliche Firmen durch, die eigentlich zahlungsunfähig waren. Zu den Nutznießern zählte seit dem Jahr 2008 auch eine Fassadenbaufirma (140 Mitarbeiter), die Ausgangsrechnungen in Höhe von 17,8 Millionen Euro ausgestellt haben soll – ohne Erbringung einer Gegenleistung. Diese angeblich aus der Bank stammenden Barmittel sollen auf Bankkonten der Firma und in die Unternehmenskasse einbezahlt worden sein.

Das geht aus einem Gutachten des Sachverständigen Karl Hengstberger hervor, über das der KURIER berichtete. Fakt sei auch, dass davon 8,94 Millionen Euro über die Fassadenbaufirma an Puchers Fußballklub SV Mattersburg „als Sponsorleistungen“ geflossen sind.

Doch für den ermittelnden Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sind damit noch nicht alle Fragen beantwortet.

Gutachter Hengstberger wurde damit beauftragt zu klären, welche Privatentnahmen aus der Fassadenbaufirma getätigt wurden und ob diese angemessen waren. Denn das Unternehmen schrieb seit 2008 bis 2020 Verluste, eine positive Ausnahme war nur das Jahr 2009. In einem ähnlichen Fall hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass eine Geschäftsführer-Entlohnung dann bei einem verlustträchtigen Unternehmen „als übermäßig anzusehen ist, wenn sie über das hinausgeht, was zur allerbescheidensten Lebensführung notwendig ist“.

Unangemessen viel

Laut Hengstberger soll der Unternehmer von Jänner 2008 bis Ende September 2020 zwar kein Geschäftsführergehalt bezogen, aber rund 6,57 Millionen Euro aus dem Unternehmen privat entnommen haben. Mitte Oktober 2020 ging die Firma endgültig pleite. Eigentlich sei dem Firmenchef laut Gutachter nur das monatliche Mindestgrundhalt des Kollektivvertrags für Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung plus einem 15-prozentigen Aufschlag für Dienstgeberkosten zugestanden.

Das macht am Ende für die Jahre 2008 bis 2020 nur 955.700 Euro aus. Folglich soll der Unternehmer rund 5,62 Millionen Euro zu viel aus der Betriebskasse und von den Konten entnommen haben. „Dieser übersteigende Betrag ist bei einer objektiven Betrachtung als unangemessen zu beurteilen“, so Gutachter Hengstberger.

Die Ermittler der „SOKO Commerz“ des Bundeskriminalamts wollten den Unternehmer Anfang Dezember 2022 zu den Privatentnahmen befragen. Doch daraus wurde nichts, denn der legte ein ärztliches Attest über diverse Beschwerden vor. „Aufgrund dieser Beschwerden ist es dem Patienten nicht möglich, einer gerichtlichen Vorladung nachzukommen“, heißt es da.

Der KURIER wollte bei der Anwältin des Unternehmers eine Stellungnahme einholen, doch diese war telefonisch nicht zu erreichen.

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