Bundesforste kontern Vorwürfe des Rechnungshofs

Bundesforste kontern Vorwürfe des Rechnungshofs
Liegenschaftsverkehr betreffe oft Klein- und Kleinstflächen, wo Ausschreibungen nicht zielführend seien

Nachdem der Rechnungshof die Liegenschaftsverwaltung und das Compliance-Management der Österreichischen Bundesforste (ÖBf) in seinem jüngsten Bericht zerpflückt hatte, haben diese nun zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Der Rechnungshof hatte den Bundesforsten eine fehlende Eigentümerstrategie, mangelnde Compliance und die Vergabe von Grundstücken teils ohne Ausschreibung und damit unter dem erzielbaren Marktpreis vorgeworfen.

Verkauf von Kleinfächen

"Die Bundesforste halten die Vorgabe, Liegenschaften in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu veräußern, ein. Alle Transaktionen wurden in Übereinstimmung mit den internen Vorgaben umgesetzt und wenn unternehmensrechtlich notwendig vom Aufsichtsrat genehmigt", setzt das Unternehmen am Freitagabend den Vorwürfen in einem Statement an die APA entgegen.

Ein Großteil des Liegenschaftsverkehrs betreffe jedoch den Verkauf von Klein- und Kleinstflächen, bei denen eine Ausschreibung "weder sinnvoll noch zielführend" wäre. Die vom Rechnungshof genannten Fälle seien unter anderem Tauschgeschäfte gewesen, die nicht ausgeschrieben werden könnten.

Bundesforstgesetz

Zu den Vorwürfen der fehlenden Eigentümerstrategie heißt es: "Grundsätzlich sind im Bundesforstgesetz 1996 nicht nur die Aufgaben der ÖBf AG, sondern auch die Ziele, die bei der Aufgabenerfüllung zu beachten sind, klar festgeschrieben. Damit sind auch die Grundsätze für das Geschäftsfeld Immobilen gesetzlich vorgegeben."

Man sei dazu in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium. Der Rechnungshof hatte zuvor empfohlen, eine Eigentümerstrategie zu erstellen, die "insbesondere die Umsetzung der gesetzlichen Ziele und der Wirkungsziele des Ministeriums berücksichtigt sowie Vorgaben für die Liegenschaftsgebarung der Bundesforste und für Gleichstellungsziele umfasst."

Compliance Richtlinie

Zu dem Vorwurf der mangelhaften Compliance führen die Bundesforste eine bereits existierende Compliance Richtlinie an, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelte. Die vom Rechnungshof empfohlenen Verbesserungen seien bereits in einer Überarbeitung dieser Richtlinie ungesetzt worden.

Generell entwickle man die Systeme laufend weiter und passe sie an die unternehmerischen Herausforderungen an. "Daher wurden einige im RH-Bericht angeführte Themen bereits aufgegriffen und umgesetzt", so die Bundesforste. Die übrigen Empfehlungen des Rechnungshofs habe man intern evaluiert und Maßnahmen für die Weiterentwicklung des Immobiliengeschäfts abgeleitet.

Seit Neugründung der Bundesforste 1997 habe sich der Umsatz in diesem Bereich kontinuierlich gesteigert und mittlerweile mehr als vervierfacht, hießt es in dem Statement. Die Erlöse seien fast ausschließlich in Form von laufenden Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und der Einräumung von Baurechten erzielt worden.

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