Brexit bringt Aus für britische Offshore-Firmen in Österreich

Britscher Pfund
Mit Jahresende ändert sich der Rechtsstatus von heimischen Zweigniederlassungen sogenannter Limited-Gesellschaften.

Mit nur einem Euro bzw. einem Pfund Kapital eine Gesellschaft gründen - das ist in Großbritannien Realität. Mehr als 1.000 Österreicher haben in Großbritannien genau das gemacht - und haben eine Zweigniederlassung in Österreich, um hier einen Betrieb führen zu können. Das berichtet Ö1 in seinem heutigen Morgenjournal. Häufig würden dies Personen machen, die zuvor in Österreich schon eine Firmenpleite hatten, teils sogar mit Privatkonkurs, erklären gegenüber Ö1 die Kreditschützer des KSV1870.

Wer etwa wegen Krida verurteilt wurde, dürfe in Österreich teils hierzulande keine Firma gründen. Häufig würde auch einfach das Geld für die Gründung fehlen. Laut Gerhard Wagner, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH, habe sich rund einer Drittel der Firmen, die es in dieser Konstellation gibt, derer genau aus diesem Grund bedient.

Wagner betont auch, dass nirgendwo in Europa so wenig Geld für die Gründung einer Limited, also einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, notwendig sind. Zum Vergleich: In Österreich benötigt man 35.000 Euro. 

Laut einer Auswertung des Firmenregisters durch den Kreditschutzverband KSV1870 für Ö1 gibt es 1.600 Zweigniederlassungen von britischen Limiteds in Österreich, 1.300 mit einem Stammkapital von maximal 1.000 Euro. 

KSV1870-Information-Prokurist Günther Fasching erklärt gegenüber Ö1, dass es sich häufig um etwa Massage- oder Baufirmen handelt - also Firmen, die normalerweise nicht überregional tätig sind. 

Genannt werden derartige Firmen auch Offshore-Firmen - weil sie in einem anderen Land registriert sind. Das sei laut Kreditschützer Wagner nicht illegal, die Gläubiger würden aber ein gewisses Risiko eingehen. 

Der Brexit nimmt mit Jahresende diesen Firmen-Konstrukten jedenfalls die Daseinsberechtigung. Mit dem Brexit fallen diese Firmen nämlich zurück auf den Status einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht - alle haften wieder persönlich und unbeschränkt. Somit sei der Effekt, dass mit nur einem Pfund in London gehaftet werden könne dahin, so Wagner. 

 

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