Blümel drängt EU weiter auf Genehmigung des Fixkostenschusses

PK "AKTUELLE HILFEN FÜR DIE WIRTSCHAFT": BLÜMEL
Am Dienstag Gespräch mit EU-Kommissionsvertreter und Unternehmen in Wien.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) drängt in Brüssel weiter auf Genehmigung der in Österreich geplanten Verlängerung für den Fixkostenzuschuss für Unternehmen mit coronabedingten starken Umsatzeinbußen. Er werde das Thema beim heutigen informellen Treffen der EU-Finanzminister in Berlin ansprechen und am Nachmittag dazu mit EU-Kommissarin Margrethe Vestager telefonieren, kündigte der Minister an.

Außerdem lädt Blümel am Dienstag den EU-Kommissionsvertreter in Wien, Martin Selmayr, zu einem Gespräch mit betroffenen Unternehmern ein. "Ich verstehe nicht, wenn österreichische Steuerzahler viel Geld dafür aufbringen, dass man Italien oder Spanien hilft und es uns im Gegenzug schwer gemacht wird, österreichische Unternehmen zu unterstützen", kritisierte Blümel am Freitag im Gespräch mit dem ORF.

Laut Blümel gibt es auch in anderen Ländern Probleme bei der Genehmigung von Beihilfen. "Hinter vorgehaltener Hand sprechen viele darüber, dass sie Hilfen nicht genehmigt bekommen oder es zu lange dauert. Wir übernehmen hier eine Vorreiterrolle", so der Minister zu seiner jüngsten Kritik an der EU-Kommission.

Solidarität müsse in beide Richtungen gehen, "es muss uns erlaubt werden, dass wir solidarisch mit unseren Unternehmen sein dürfen. Alles andere verstehen weder die Bürger, noch die Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter".

EU-Abgeordneten, die ihn für seine Angriffe gegen die EU-Kommission kritisiert haben, wirft Blümel vor, sie fühlten sich "der europäischen Bürokratie mehr verpflichtet als den österreichischen Unternehmen und heimischen Arbeitsplätzen". Er verweist darauf, dass die Stadthotellerie in Wien rund 86 Prozent Umsatzrückgang von Mai bis Juli habe, Hilfe sei da ein existenzielles Thema. "Daher kann ich nur ersuchen, dass uns erlaubt wird, den Unternehmen zu helfen."

Die Gewährung von 100 Prozent Garantien für Unternehmen sei von der EU-Kommission erst erlaubt worden, nachdem größere Länder das auch haben wollten, wirft Blümel der EU-Behörde vor. Wenn diese schon so viele Regeln flexibel interpretiere und Verschuldungsgrenzen aussetze, dann sollte auch das Beihilfenrecht "vorübergehend flexibel auslegt werden".

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