Bittere Pleite eines bekannten Restaurants
"Der Geschmack zieht ins Land! Die hungrigen Augen reiben sich schon den Bauch. Eine Augenschmeichlerei voraus trifft bei uns Wien auf London, Lady auf Gent, Salon auf Bar, Restaurant auf Gastgarten und alles in allem: feiner, regionaler Biss auf neugierigen Schluck", heißt es auf der Firmenhomepage. "Wir machen Fleischloses vollkommen, schenken Whisky reinen Wein ein und wickeln das Filet um den Finger, dass die Zunge schnalzt und der Tag sich verspäten kann. Und am liebsten tut er das in einem Meer aus Form und Farbe, weil dort genug Raum fürs Bleiben bleibt. Und das Morgen noch warten muss."
Die Rede ist vom Restaurant Das Kolin in der Kolingasse in Wien-Alsergrund. Über die "Das Kolin Restaurant GmbH" wurde am Freitag am Handelsgericht Wien unter der Aktenzahl 3 S 169/24h ein Konkursverfahren eröffnet.
Laut Firmencompass sollen neun Mitarbeiter beschäftigt werden. Den Insolvenzantrag soll die Finanzprokuratur, sprich die Anwaltskanzlei der Republik, für das Finanzamt gestellt haben. Da es ein Gläubigerantrag ist, liegen laut Creditreform nur das Konkursedikt, aber und noch keine belastbaren Angaben vor.
"Es ist richtig, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde", sagt Das-Kolin-Geschäftsführer Dieter Elsler zum KURIER. "Ich hatte einen Rückstand durch einen Fehler meinerseits, den ich aber beglichen habe. Ich hätte aber die Nachweise dafür zu Gericht tragen müssen. Das wusste ich nicht." Er habe am Montag einen Termin mit dem Insolvenzverwalter.
Restaurant schreibt Verluste
In der Bilanz 2023 wird ein Bilanzverlust in Höhe von 368.040 Euro ausgewiesen, wovon 256.700 Euro der Verlustvortrag aus den Vorjahren ist. Das heißt: Der operative Verlust im Jahr 2023 betrug 111.294 Euro. Das negative Eigenkapital wurde mit 332.404 Euro beziffert und die Verbindlichkeiten mit 664.294 Euro.
"Die Gesellschafter haben das Gesellschafterdarlehen mit einem aushaftenden Betrag in Höhe von EUR 185.177,48 (Vorjahr: EUR 178.200,00) sowie das Verrechnungskonto in Höhe von EUR 22.795,40 für nachrangig erklärt", heißt es im Angang zur Bilanz 2023. "Weiters hat die Elsler Holding GmbH das von ihr gegebene Darlehen iHv. EUR 81.393,61 (Vorjahr: EUR 34.500,00) für nachrangig erklärt. Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes liegt demnach nicht vor."
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