Bittere Pleite eines bekannten japanischen Restaurants

Sushi essen ist nicht schwer, wenn man die Regeln kennt.
Eine unerwartete Abgabenforderung kann nicht bedient werden.

„Dem leckeren und sehr gesunden Aushängeschild der japanischen Küche schenken wir natürlich auch im Fujiya große Aufmerksamkeit und verwöhnen Sie gerne mit unseren stets frisch zubereiteten Sushis“, heißt es auf der Homepage. „Neben einer großen Auswahl einzelner Maki- und Nigirizushis, aus denen Sie sich Ihre Lieblingssorten selbst zusammenstellen und kombinieren können, bieten wir Ihnen auch einige Sushi Sets, die die gesamte Bandbreite der verschiedenen Variationsmöglichkeiten präsentieren. Eine Auswahl unserer Köstlichkeiten liefern wir auch zu Ihnen nach Hause! Das ist frisch zubereiteter Fujiya Genuss in Ihren eigenen vier Wänden!"

Die Rede ist der FUJIYA JAPANISCHES Restaurant AUSTRIA - ORIENT Handels G.m.b.H. mit Sitz in Salzburg. Sie hat laut AKV beim Landesgericht Salzburg ein Konkursverfahren beantragt, das bereits eröffnet wurde. 

Die im Jahr 1991 gegründete Schuldnerin betreibt an der Geschäftsanschrift Eberhard-Fugger-Straße 11 das Restaurant „Fujiya“.

„Hinsichtlich der Gründe für das Abgleiten in die gegenständliche Insolvenz führt die Schuldnerin im Insolvenzantrag an, dass sich die finanzielle Lage seit der Corona-Krise angespannt habe und eine unerwartete Abgabenforderung nicht mehr bedient werden könne. Schlussendlich sah sich die Antragstellerin gezwungen, ihre Zahlungsunfähigkeit einzugestehen“, so der AKV.

Laut der uns vorliegenden Gläubigerliste ist von dieser Insolvenz lediglich eine Abgabengläubigerin betroffen. Die Verbindlichkeiten belaufen auf rund 130.000 Euro.

Das Restaurant soll nicht fortgeführt werden.

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