Bittere Pleite eines bekannten Altstadtwirtes
Marinierter Tafelspitz vom Rind in Kren mit sautierten Eierschwammerl, Kernöl und Krustenbrot, Lungauer Eierschwammerl à la crème mit Semmelknödel, Eierschwammerl-Rostbraten vom Premium-Rind mit Butternockerl und Erdbeertiramisu – die Wochenkarte des Gasthauses „Zum fidelen Affen“ spielt viele Stückerl.
„Das traditionsbewusste Wirtshaus mit einzigartigem Ambiente, charmantem Personal, einem wunderschönen Gastgarten mit Blick auf den Kapuzinerberg und besonderer Gastlichkeit“, heißt es auf der Homepage. „Oder gehen wir zum “Affen„, so wie es unsere Gäste zu sagen pflegen. Das traditionsbewusste Wirtshaus mit einzigartigem Ambiente, charmantem Personal, einem wunderschönen Gastgarten mit Blick auf den Kapuzinerberg und besonderer Gastlichkeit. Der Familienbetrieb besteht bereits seit 1978 Jahren im Herzen der Stadt Salzburg.“
Laut AKV wurde über das Vermögen von Herrn Michael August Rodler, Betreiber des Lokals „Fideler Affe“ in der Priesterhausgasse 8, ein Konkursverfahren am Landesgericht Salzburg eröffnet. Das Verfahren wurde auf Antrag eines Gläubigers eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Anwalt Daniel Schöpf in Salzburg bestellt. Laut KSV 1870 sollen die Verbindlichkeiten (Stand April 2026) rund 132.000 Euro betragen.
Im Gespräch mit dem KURIER sagte Rodler am Montag: „Das Verfahren wird in 48 Stunden wieder eingestellt, weil ich in Vollzahlung gehe, ich habe ja das Geld. Wenn ich in Vollzahlung gehe, wird das Verfahren wieder eingestellt, diese Info habe ich von der Frau Rat erhalten.“ Der Gläubiger, der den Antrag gestellt habe, sei das Finanzamt. „Ich habe eine Frist versäumt“, sagte Rodler. Am Dienstagvormittag erzählte Rodler dem KURIER, dass er die offenen 132.000 Euro an das Finanzamt einzahlen werde. Am Nachmittag war Rodler für den KURIER nicht (mehr) zu erreichen.
Der Hintergrund
„Da das vorliegende Konkursverfahren auf Gläubigerantrag eröffnet wurde, liegen derzeit noch keine näheren Informationen zur Vermögenslage des Schuldners vor“, so der AKV.
„Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist und ob eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans angestrebt wird, kann aus heutiger Sicht noch nicht beurteilt werden. Es bleibt daher die Stellungnahme des Insolvenzverwalters abzuwarten“, heißt es weiters.
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