Betrugsverdacht: Finanzaufsicht untersagt OneCoin die Geschäfte

OneCoin ist im Visier der Ermittler
Dubioses Firmennetzwerk OneCoin/OneLife darf keine „Internet-Münzen", sprich OneCoins, mehr öffentlich zum Kauf anbieten - zumindest in Deutschland.

Jetzt hört sich der Spaß endgültig auf. Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin hat der Onecoin Ltd mit Sitz in Dubai und der OneLife Network Ltd mit Sitz in Belize am Donnerstag verboten, weiter "im Internet ein öffentlich zugängliches System anzubieten, um darüber Geschäfte mit „OneCoins“ durchzuführen." Darüber hinaus hat sie die dubiosen Unternehmen angewiesen,"jegliche Werbung für den Vertrieb und Verkauf von „OneCoins“ in Deutschland sofort einzustellen". Die Geschäfte mit „OneCoins“ in Deutschland sind nach Auffassung der BaFin als Eigenhandel nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zu qualifizieren. "Die Erlaubnis, die für diese Finanzdienstleistung nach dem KWG für den Betrieb im Inland erforderlich ist, haben die Betreiber nicht", teilte die BaFin mit. "Der One Network Services Ltd mit Sitz Sofia, Bulgarien, hat die BaFin unterstützende Tätigkeiten untersagt. Die Firmengruppe um eine umtriebiger Bulgarin steht mittlerweile unter Betrugsverdacht.

Frühere Untersagungen

Die Verfügungen sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Untersagungen erfolgten im Anschluss an eine Verfügung vom 5. April 2017 an die IMS International Marketing Services GmbH (IMS), Greven, mit der die BaFin der IMS untersagte, die Gelder von Anlegern, die in den Besitz von „Onecoins“ kommen wollten, an Dritte weiterzuleiten, sowie an die Verfügung vom 18. April 2017 an die OneCoin Ltd, mit der die BaFin dieser Gesellschaft die weitere Beteiligung am unerlaubten Finanztransfergeschäft der IMS untersagte.

Der Hintergrund

"Onecoin Ltd, OneLife Network Ltd und One Network Services Ltd stehen in einem Verbund von Unternehmen, die unter dem Begriff „OneCoin“ über ein mehrstufiges System weltweit und auch in der Bundesrepublik Deutschland mit virtuelle Einheiten anbieten, die sie selbst als Kryptowährung deklarieren", heißt es in der Verfügung weiter. "Mit Bescheid vom 5. April 2017 wies die BaFin die IMS, Greven, gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) an, das unerlaubt für Onecoin Ltd, Dubai, betriebene Finanztransfergeschäft mit „OneCoin“-Anlegern sofort einzustellen, und ordnete die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte an."

360 Millionen Euro eingenommen

Bereits zuvor hatte die Behörde über die bekannten noch aktiven Konten der IMS in Deutschland eine sofort vollziehbare Kontensperre verhängt. Insgesamt hatte die IMS aufgrund der mit der Onecoin Ltd geschlossenen Vereinbarung zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 rund 360 Millionen Euro angenommen. Davon liegen noch rund 29 Millionen Euro auf den derzeit gesperrten Konten. Im Anschluss an die Verfügung vom 5. April 2017 an die IMS traf die BaFin am 18. April eine direkte Anordnung an Onecoin Ltd, in der die Behörde die Gesellschaft anwies, ihre Geschäftstätigkeit insoweit einzustellen, als sie in die Anbahnung, die Abwicklung und den Abschluss des durch die IMS unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts dadurch einbezogen ist, dass sie Zahlungen auf deren Konten veranlasst und Zahlungsanweisungen gegenüber der IMS ausspricht.

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