Bei Auslandsreisen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen

Bei Auslandsreisen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen
Probleme infolge von Corona könnten sogar zu Kündigungen führen. Vorsicht ist daher angebracht.

Nach drei Monaten haben sich die Grenzbalken endlich wieder rechtzeitig vor den Sommerferien geöffnet. Die ersten Österreicher nutzen bereits diese Chance, um ihren Urlaub im Ausland zu verbringen. Doch dabei sollten Berufstätige besondere Vorsicht walten lassen, raten Arbeitsrechtler. Denn sollte das Coronavirus direkte oder indirekte Auswirkungen auf den Arbeitnehmer haben, kann das dienstrechtliche Folgen haben.

Konkret hat das Außenministerium 31 europäische Staaten mit der Klassifizierung „hohes Sicherheitsrisiko“ (Stufe 4 einer fünfstelligen Skala) versehen. Darunter sind alle Nachbarländer. „Generell unterliegt der Arbeitnehmer gegenüber seinem Dienstgeber einer Treuepflicht“, sagt Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz, im KURIER-Gespräch. „Das heißt, man muss alles unterlassen, was wesentliche Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt.“

 

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