Banken sollen pleitegehen dürfen

Banken sollen pleitegehen dürfen
Die Regierung plant ein Insolvenzrecht für Banken. Damit sollen Pleiten geordnet ablaufen oder im Idealfall vermieden werden.

Seit Jahren wurde ein Insolvenzrecht für Banken angekündigt, doch getan hat sich bis vor Kurzem nicht viel. Die Teilverstaatlichung der ÖVAG hat nun die Sache beschleunigt. SPÖ-Finanzstaatssekretär Andreas Schieder macht Druck. „Das Gesetz gibt es bis zum Sommer, einen Beschluss im Parlament soll es im Herbst geben.“ Eine Arbeitsgruppe mit „hochrangigen Personen aus dem Finanzbereich“ arbeite bereits seit November an der „komplexen Materie“.

In einigen Ländern wie den USA, Großbritannien oder Deutschland gibt es bereits vergleichbare Gesetze. Vorbild für Österreich soll laut Schieder einmal mehr das Nachbarland werden. Unterschieden wird dabei zwischen einer Insolvenzverhinderung und der geordneten Abwicklung bei einer Pleite. Schieder: „Mit den bestehenden Möglichkeiten werden wir zu spät aktiv.“

Künftig soll die Aufsicht bei Problemen schon früher eingreifen können und zwar nicht zwingend über einen Aufpasser. „Das ist meist der Todesstoß für die Bank, weil dann jeder weiß, dass etwas nicht stimmt.“ Ein Berater soll dem Vorstand zur Seite gestellt werden. Erst wenn es nicht anders geht, sollen dem Vorstand Entscheidungsbefugnisse entzogen werden.

Ist eine Insolvenz unvermeidbar, dann will Schieder zwischen Geschäftsbereichen, die gerettet werden müssen (wie etwa das Einlagengeschäft), und anderen, wie zum Beispiel das Investmentbanking, unterschieden. „Das muss nicht gerettet werden.“

Vonseiten der Banken, die nicht zur Arbeitsgruppe eingeladen wurden, gibt es großteils prinzipiell Zustimmung. „Es muss aber eine vernünftige Lösung sein“, heißt es. Bedenken gibt es hinsichtlich dem möglichen Eingriff in Eigentumsrechte oder dem Berater. „Egal, ob es ein Berater oder Aufpasser ist, in beiden Fällen wird das bei Publikwerden zum Problem.“

Und auch beim Koalitionspartner ÖVP gibt es Vorbehalte, wiewohl man zur Vereinbarung stehe. „Schon jetzt erlaubt das staatliche Partizipationskapital Mitbestimmung“, heißt es. Besser wäre es, auf die geplante EU-Richtlinie zu warten. Allerdings ist diese seit geraumer Zeit im Verzug.

Budget

Banken sollen pleitegehen dürfen

Schieder glaubt, dass das Gesetz im Fall der ÖVAG geholfen hätte. „Wir hätten schon vor einem Jahr eine Verbundbank schaffen können, die wir erst jetzt bei der Rettung erzwungen haben.“ An der ÖVAG werde der Staat künftig 44 Prozent halten. Das Budget wird nach Maastricht-Kriterien durch die Rettung mit 1,05 Milliarden Euro belastet. Schieder hofft noch, dass die darin enthaltenen 250 Millionen Euro im Zuge der Kapitalerhöhung von der EU nicht als Zuschuss gewertet werden.

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