Bank-Austria-Pensionen: Für Schelling inakzeptabel

Finanzminister Hans Jörg Schelling winkt zu den Plänen ab.
Finanzminister glaubt nicht, dass die geplanten Sparmaßnahmen möglich sind.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) glaubt weiter nicht, dass die Bank Austria 3.300 Mitarbeiter aus der hauseigenen Sozialversicherung in die allgemeine Sozialversicherung überführen kann. Bei einer Kurzdebatte im Nationalrat meinte der Ressortchef, er gehe nicht davon aus, dass "aufgrund geltender Rechtslage so mir nix, dir nix eine Übertragung passieren kann".

Es sei "inakzeptabel", wenn seitens der Bank vier Milliarden an Pensionsrücklagen gebildet worden seien und nun von 500 Millionen Transferzahlungen die Rede sei. Zudem unverständlich ist für Schelling, dass davor nicht einmal ein Gespräch mit den Verantwortlichen geführt worden sei.

Vorgang klar geregelt

Der Vorgang, Mitarbeiter aus der hauseigenen Sozialversicherung in die allgemeine Sozialversicherung zu überführen, ist im Gesetz (ASVG) klar geregelt wurde schon oft durchgeführt - allerdings nur in Einzelfällen und in der Regel für Staatsbedienstete, die in das ASVG wechselten. Daher fiel bisher nicht auf, wie vorteilhaft die Übertragung für den alten Arbeitgeber ist.

Denn der alte Arbeitgeber muss nur sieben Prozent des Letztgehaltes (maximal der Höchstbeitragsgrundlage) als Mitgift beisteuern. Arbeitnehmer im ASVG müssen aber 22,8 Prozent des aktuellen Bezugs (ebenfalls maximal der Höchstbeitragsgrundlage) einzahlen. Daher wird in aller Regel der Beitrag des Arbeitgebers für den wechselnden Mitarbeiter geringer ausfallen als die übliche Einzahlung gewesen wäre. Anzunehmen, dass nur ein Drittel eingezahlt wird, wäre aber verkürzt, da die laufenden ASVG-Beiträge mit den Gehaltserhöhungen anwachsen, die Abschlagzahlung jedoch für die ganze Berufszeit vom hohen Letztgehalt berechnet wird.

Solange Staatsbeamte in das ASVG wechselten, war das zunächst für den Staat günstig, weil er nur eine geringe Abschlagzahlung leisten musste. Da Beamtenpension wie auch ASVG-Defizit letztlich aus Steuergeldern finanziert werden, war es für das Budget auch nicht so entscheidend, über welchen Kanal das Geld floss. Außerdem ging es um Einzelfälle, die ohnehin nicht ins Gewicht fielen. Genaue Zahlen, wie viele Menschen bisher gewechselt haben, liegen nicht vor.

Große Zahlen

Bei der Bank Austria geht es aber um große Zahlen. Der theoretische Höchstbetrag, den die Bank beisteuern müsste, liegt bei 400 Mio. Euro, denn das Gesetz (ASVG Paragraf 311) sieht vor, dass höchstens das 30fache der aktuellen Höchstbeitragsgrundlage (seit Jänner 4.860 Euro) als Basis genommen werden muss. Davon sieben Prozent wären pro Mitarbeiter gut 122.000 Euro. Bei kürzerer Arbeitskarriere bzw. niedrigerem Einkommen verringert sich der Beitrag der Bank entsprechend. Die Bank Austria will keine Zahlen bekanntgeben, wie hoch ihr Beitrag an die Pensionskasse sein wird, die Pensionsversicherungsanstalt verweist darauf, dass sie noch keine Zahlen erhalten hat, auf deren Basis sie Berechnungen anstellen könnte. Trotzdem soll die Aktion noch im ersten Quartal über die Bühne gehen.

Die Bank Austria hat für Sozialverpflichtungen 2,1 Mrd. Euro rückgestellt. Aus diesem Topf wird einerseits die Abschlagzahlung für den Wechsel in das ASVG bezahlt, andererseits eine Prämie an die betroffenen Mitarbeiter, falls ihre Pension dadurch niedriger ausfällt und gewisse Leistungen der Krankenkasse entfallen. Denn in der Bank Austria werden die besten 18 Jahre für die Pensionsberechnung herangezogen, im ASVG die gesamte Arbeitszeit. Außerdem zahlt die Krankenversicherung der Bank Austria Wahlärzte und manche Leistungen wie Brillen oder Prothesen großzügiger.

Die Bank Austria, der die italienische Mutter ein hartes Kostensenkungsprogramm verschrieben hat, will die Pensionsverpflichtungen für Mitarbeiter günstig loswerden. Der Gesetzgeber könnte dem Plan einen Strich durch die Rechnung machen. Der KURIER erklärt, worum es im Detail geht.

Warum haben Mitarbeiter der Bank Austria eine eigene Pension?

Das stammt noch aus der Zeit, als es die Zentralsparkasse gab, hinter der die Stadt Wien stand. Für deren Bedienstete gibt es noch heute eine Ausnahme aus dem ASVG-Pensionssystem, die im §5 ASVG geregelt ist – so wie für Beschäftigte von Bund, Ländern, Gemeinden und den von ihnen verwalteten Betrieben. Bei der Bank Austria gibt es rund 3300 der insgesamt mehr als 9000 Mitarbeiter, für die die Ausnahme aus dem ASVG gilt. Das sind nicht nur ehemalige Z-Mitarbeiter, der Übertritt in dieses System war in Einzelfällen bis zur Jahrtausendwende möglich.

Wie hat die Bank für die Pensionen dieser 3300 Mitarbeiter vorgesorgt?

Die Bank bildet in der Bilanz Pensionsrückstellungen, die die Pension der Mitarbeiter deckt. Anders als alle ASVG-Pensionsversicherten gibt es keinen Arbeitnehmerbeitrag. Für die 3300 aktiven Mitarbeiter im eigenen Pensionssystem hat die Bank nach eigenen Angaben 2,1 Mrd. Euro rückgestellt. Übrigens: Die 6800 Pensionisten bleiben im Bank-Austria-System, ihre Pensionen werden aus den Rückstellungen gezahlt. Insgesamt dürften die Rückstellungen für Aktive und Pensionisten 5,4 Mrd. Euro ausmachen.

Hatten die Bank Austria-Pensionisten Vorteile?

Die Höhe ihrer Pensionen errechnet sich nach den Gehältern der letzten 15 Jahre und nicht wie für ASVG-Pensionen nach dem Lebenseinkommen. Die Pensionen dieser Langzeit-Mitarbeiter der Bank Austria sind im Durchschnitt höher als jene von Beschäftigten nach dem ASVG.

Warum will die Bank Austria diese Pensionen loswerden?

Die Rückstellungen sollen die künftigen Pensionsauszahlungen decken. Weil die Zinsen derzeit so niedrig sind, verzinst sich das rückgestellte Geld kaum, die Bank muss jährlich nachschießen. Ein Ausstieg aus diesem System erspart der Bank diese Zusatzzahlungen.

Wo genau liegt jetzt das Problem?

Die Bank Austria will die Pensionsansprüche der noch aktiven Mitarbeiter auf die Allgemeine Pensionsversicherung (PVA) übertragen. Dabei beruft sie sich auf § 311 des ASVG. Dort steht, dass sieben Prozent der Bemessungsgrundlage (letztes volles Monatsgehalt) multipliziert mit den Dienstmonaten an die PVA zu übertragen sind. Alle ASVG-Versicherten aber zahlen 22,8 Prozent des Bruttogehalts an die PVA (Dienstnehmer- und Dienstgeberbeitrag zusammengezählt). Wenn die Bank Austria nur sieben Prozent überträgt, müssten PVA und damit die Steuerzahler den künftigen Pensionisten der Bank einiges zu den Pensionen dazuzahlen. Nach nicht bestätigten Berechnungen muss die Bank Austria nur rund 330 Millionen Euro ins ASVG-System einzahlen. Dieser Betrag ist laut Experten aber viel zu gering.

Ist das Gesetz tatsächlich so klar?

Nein. Sozialminister Alois Stöger und auch Finanzminister Hans Jörg Schelling gehen nicht davon aus, dass §311 das Ansinnen der Bank Austria deckt. Denn der Paragraf sei für Einzelfälle geschaffen worden: Wenn etwa Beamte in die Privatwirtschaft wechselten.

Gab es bisher schon einmal den Wechsel größerer Beschäftigten-Gruppen ins ASVG-Pensionssystem?

Nein, ganze oder große Teile von Belegschaften wechselten nicht. Allerdings gaben in den vergangenen Jahren viele Beamtinnen ihre Pragmatisierungen auf und wechselten ins ASVG-System. Der Grund ist das Pensionsalter und die sogenannte Hacklerregelung. Denn während im ASVG-System Frauen bereits mit 60 Jahren in Pension gehen können, müssen Beamtinnen wie ihre männlichen Kollegen bis 65 arbeiten. Das bewog Beamtinnen, das Pensionssystem zu wechseln. Sie konnten – vor der Verschärfung der Hacklerregelung 2014 – nach 40 Versicherungsjahren mit 55 ohne Abschläge in Frühpension gehen. Als Beamtinnen wäre das erst mit 60 möglich gewesen.

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