Bahn-Catering: ÖBB fahren auf Fairtrade ab

Kellner im Railjet vedienen deutlich mehr
Mobile Reisebetreuer sind nun nach dem Kollektivertrag Eisenbahner. Sie übernehmen auch Sicherheitsaufgaben.

Bis Mitte August werden die ÖBB mit Interessenten für das neue Bahncatering unverbindliche Gespräche führen, zum Jahreswechsel werden sie dann die Ausschreibung starten. Neben dem der Newrest Wagon-Lits, die mit 500 Mitarbeitern die ÖBB-Nachtreisezüge betreut, gilt die Linzer Donhauser Gruppe (DoN) als heißer Kandidat. DoN betreut derzeit die Begleitwaggons des Lkw-Bahntransports "Rollende Landstraße".

"Wir werden uns bewerben", sagt Firmenchef Josef Donhauser zum KURIER. Sein Unternehmen beschäftigt 600 Mitarbeiter und macht das Catering für ein Bahnunternehmen im Iran. Mit acht bis zehn Bewerbern rechnen die ÖBB. ÖBB-Chef Andreas Matthä meint, dass der bisherige Bahncaterer Henry am Zug, eine Tochter des Gastro-Konzerns DO&CO um Attila Dogudan, das Interesse nicht verloren hat.

"DO&CO hat die Aufgabe bravourös gemeistert und wird sich an der Ausschreibung beteiligen", sagt Matthä. "Es wird auch künftig ein ausgewogenes Preisverhältnis geben." Drei Preise legen die ÖBB für den Caterer fest: für Kaffee, Wasser und für einen Snack. Künftig wird auch "Fairtrade-Kaffee" angeboten. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens vier Jahre. Der Kollektivertrag, der die mobilen Reisebegleiter nun zu Eisenbahnern macht, bringt den ÖBB laut Matthä Planungssicherheit und den Caterern Rechtssicherheit. "Mit der Einigung wird Lohn- und Sozialdumping ausgeschlossen", sagt Eisenbahn-Gewerkschaftschef Roman Hebenstreit.

Fluktuation gestoppt

Wie der KURIER vorab berichtete, werden die Löhne von ungelernten Kräften um 17 Prozent auf 1642 Euro, von gelernten um 25 Prozent auf 1761 Euro erhöht. Damit soll die hohe Fluktuation (30 bis 40 Prozent) unterbunden werden. Dafür dürfen die "Kellner" bis zu 12 Stunden am Stück in den Zügen arbeiten und Sicherheitsaufgaben übernehmen. "Längere Einsatzzeiten reduzieren den Personalbedarf", sagt Thomas Scheiber, Sprecher der Schienenbahnen. Die Regelung gilt ab 1. Juli. Für den Bereich Schlaf- und Liegewagen gibt es eine Übergangsfrist bis ins Jahr 2020.

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