Aufregung um Novelle für Stiftungen

Aufregung um Novelle für Stiftungen
Begünstigte sollen mehr Mitspracherechte bekommen. Kritiker befürchten „Lex Tojner“.

Ziemlich genau 25 Jahre ist es her, dass die damals rot-schwarze Koalition unter Bundeskanzler Franz Vranitzky und SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina mit dem Privatstiftungsgesetz auch in Österreich Stiftungen ermöglichte. 3200 Stiftungen gibt es heute, doch der Boom ist inzwischen längst vorbei. Steuerlich sind die Stiftungen nicht mehr interessant und das enge Korsett, in das Vorstände und Begünstigte oft gezwängt sind, hemmt jegliche wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeit.

Auf ihrer Liste der geplanten Reformen hatte die Regierung Kern/Mitterlehner daher auch die Novellierung des Stiftungsrechts. Es kam nicht mehr dazu. Jetzt arbeitet die türkis-blaue Regierung an einer Erneuerung, die 2020 parallel zur Steuerreform in Kraft treten soll.

Allerdings sehr diskret. Erstens sind Privatstiftungen in Österreich, weil immer noch ideologisch überfrachtet, wirtschaftspolitisch eher ein sensibles Thema. Das viel Fingerspitzengefühl erfordert.

Und zweitens sorgt der Übernahmekampf des Investors Michael Tojner um Österreichs größte Industriestiftung, die B&C-Stiftung, für rege öffentliche Aufmerksamkeit. Sowie für heftige Spekulationen.

 

Aufregung um Novelle für Stiftungen

Michael Tojner

 

Tojner hat renommierte Industrielle mit im Boot, wie Andritz-Boss Wolfgang Leitner und Stefan Pierer, KTM-Eigentümer und Großspender von ÖVP-Chef Sebastian Kurz. Leitners Frau Cattina Leitner ist als Anwältin mit Nähe zur ÖVP auf Stiftungsrecht spezialisiert. Sie sitzt als türkise Vertreterin im Aufsichtsrat der ÖBB. Mit im Team ist auch noch der medial einflussreiche Krone-Chef Christoph Dichand.

Mit den geltenden Regelungen könne das aus der Bank Austria entstandene B&C-Konstrukt nicht geknackt werden, meinen im Stiftungsrecht bewanderte Juristen. Anders wäre die Situation, sollte die Regierung das Gesetz entsprechend lockern.

Nicht nur die Proponenten der B&C-Stiftung befürchten angesichts der politischen Stärke der Angreifer eine „Lex Tojner“. Auch unter Gewerkschaftern wird ebenso wie in konservativen Wirtschaftskreisen in diese Richtung spekuliert. „Sollte es mehr Rechte für Stifter, Begünstigte und Letztbegünstigte geben, hätten Tojner und seine Mitstreiter womöglich Ansatzpunkte, gegen die B&C vorzugehen“, formuliert Anleger-Vertreter Wilhelm Rasinger. Er sorgt sich um den Streubesitz in den Beteiligungsunternehmen der StiftungSemperit, Amag und Lenzing. Der Börsenwert der Unternehmen liegt aktuell bei mehr als 3,7 Milliarden Euro.

 

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Faserproduzent Lenzing gehört auch zur B&C.

 

„Sich einem solchen Vorwurf auszusetzen, wäre das Letzte. Wir sind in einem Rechtsstaat“, wird in den für eine Novelle zuständigen Ministerien heftig dementiert. Im Gegenteil. Jetzt werde besonders genau geprüft, ob „vielleicht jemand einen Nutzen hätte“. Die Spekulationen über Tojner dürften freilich eine vernünftige Reform nicht verhindern. Obwohl derartige Gerüchte die Motivation zu einer Novelle nicht gerade steigern würden, heißt es. Davon abgesehen sei die B&C-Stiftung eine besondere Stiftung und der Verzicht der Bank Austria/UniCredit auf ihre Rechte könne auch durch den Gesetzgeber nicht aufgehoben werden.

Bei den Stiftungen gibt es grundsätzliche Probleme. Etliche Stifter der ersten Generation haben den Zweck zu eng gefasst. Die beliebte Formulierung „primärer Stiftungszweck ist der Erhalt des Kapitals“ führt mittlerweile auch in den besten Familien zu Klagen – von den Begünstigten gegen die Vorstände der Stiftungen.

Die Stiftungsvorstände dürfen sehr oft keinerlei Risiko eingehen, nicht einmal theoretisch. Heißt, nur verwalten und nicht unternehmerisch handeln. So zerstritt sich der Vorstand einer großen Immobilienstiftung heillos mit den begünstigten Familienmitgliedern wegen seiner Weigerung, Realitäten zu verkaufen und in neue Immobilien zu investieren.

„Versteinerung des Stifterwillens“ und „Einfrieren von Familienvermögen“, klagen die Betroffenen. „Hat der Stifter vielleicht doch genau das bezweckt oder ist ihm tatsächlich ein Fehler passiert?“, werfen Kritiker ein.

Wie schon unter Rot-Schwarz beabsichtigt, sollen die Begünstigten also mehr Mitspracherechte bekommen. Für die Stiftungsvorstände soll die strenge Haftungsproblematik erleichtert werden. Außerdem sollen Stiftungen Substiftungen gründen können, um flexibler zu sein. Für den Fall, dass innerhalb der Familie die Interessen der Begünstigten zu unterschiedlich sind. Wenn die einen nur Dividenden und Zinsen kassieren wollen, sich die anderen aber aktiv um das Unternehmen kümmern wollen.

Nicht wenige Stifter, darunter einige heimische Großindustrielle, wollen ihre Stiftungen überhaupt auflösen. „Man wollte damals Erbschafts- und Kapitalertragsteuer sparen. Jetzt rächt es sich, dass man zu viel gestiftet hat und zu viel Kapital gebunden ist“, erzählt ein Wirtschaftsprüfer.

 

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Norbert Zimmermann, Berndorf.

 

So klagte der Industrielle Norbert Zimmermann (Berndorf) in einem trend-Gastkommentar über den „goldenen Käfig“, in dem die Unternehmensanteile der Familie eingesperrt sind und der aus Kostengründen nicht mehr zu öffnen sei. Die vorsorglich gegründete Stiftung hatte sich erübrigt, als sich die Tochter für das Unternehmen entschied.

Ein Ausstieg ist nur möglich, wenn sich der Stifter diesen Schritt vorbehalten hat, sonst wird’s juristisch schwierig. Teuer ist ein Exit auf jeden Fall. Auf das gesamte Stiftungsvermögen sind 27,5 Prozent KESt fällig. Doch „einen Gratis-Exit wird’s auf keinen Fall geben“, beschied FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs bei der Festveranstaltung des Stiftungsverbandes zum 25-Jahr-Jubiläum.

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