ORF bekommt Mindestauflage für die Filmförderung

Ostermayer will den ORF per Gesetz „motivieren“
Mindestens acht Mio. Euro im Jahr müssen künftig in der heimischen Filmwirtschaft in Auftrag gegeben werden, plant die Regierung.

Am Ende eines Streits um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht einmal mehr ein Gesetzesentwurf. Der ORF hat trotz starken Lobbyings und des öffentlichen Abarbeitens einer "Geiselliste" die Verlängerung der Gebührenrefundierung nicht zugestanden bekommen,. Stattdessen wird ihm der neue Medienminister Josef Ostermayer ein neues Regelwerk verpassen.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist am Mittwoch von der Regierung verabschiedet worden und sieht vor, dass der ORF im Rahmen des Film/Fernsehabkommens künftig mindestens acht Millionen Euro für heimische Produktionen in die Hand nehmen muss. Wenn der Rundfunk diese Vorgabe nicht erfüllt, wird das von der GIS zu überweisende Programmentgelt um den auf acht Mio. Euro fehlenden Betrag reduziert werden. Der Differenzbetrag sei direkt einem zweckgewidmeten Sperrkonto zuzuweisen, so der Gesetzesentwurf.

Motivation

Ostermayer will nach eigener Aussage den öffentlich-rechtlichen Sender "dazu motivieren", die in den Jahren 2011 bis 2013 eingesetzten Mittel weiterhin für die Herstellung österreichischer Produktionen aufzuwenden.

Der heimische Film habe in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen und sei zu einem "bedeutenden wirtschaftlichen Faktor" geworden, argumentierte der Medienminister: "Die Zusammenarbeit aus Film und Fernsehen bedarf ausreichender Mittel. Die vorliegende Novelle des ORF-Gesetzes garantiert, dass das bisherige Volumen von acht Millionen Euro nicht unterschritten wird."

Der ORF hat bereits im Vorfeld von einem "Systembruch" gesprochen und auf die 2013 aufgewendeten Budgetmittel für Auftrags- und Koproduktionen in der Höhe von 95,9 Mio. Euro verwiesen. Der Rundfunk warnt auch vor Eingriffen in die Programmautonomie.

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