Neuverlosung von Presseplatz in NSU-Verfahren

Im Losverfahren für die Vergabe der Presseplätze beim NSU-Prozess sind dem Oberlandesgericht München einem Medienbericht zufolge Fehler unterlaufen. Es seien zwei Fehler "aufgetreten", die "bedauerlich" seien, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz am Dienstag der ARD. Konkret geht es den Angaben zufolge um den Platz eines freien Mitarbeiters des Westdeutschen Rundfunks (WDR), der sich irrtümlich um einen Platz beworben habe, weil er zunächst nicht gewusst habe, dass sich die ARD als Pool beworben habe. Als er dies erfahren habe, habe er seinen Antrag auf Akkreditierung zurückgezogen.
Auf garantierten Platz verzichtet

Prozess startet am Montag
Der Prozess um den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte soll am Montag beginnen. Der ursprüngliche Prozessbeginn war wegen des Streits um die Platzvergabe an Journalisten verschoben worden. Am Montag wurden die 50 festen Presseplätze dann in einem Losverfahren erneut verteilt.
Bei der Verlosung gingen viele große deutsche Zeitungen leer aus. Mehrere Blätter prüfen daher einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Der freie Journalist Martin Lejeune legte bereits Verfassungsbeschwerde ein, weil er im ersten Vergabeverfahren einen garantierten Sitzplatz bekommen hatte, bei der Verlosung aber leer ausging.
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