Neuverlosung von Presseplatz in NSU-Verfahren

Karl Huber, president of Munich's Higher Regional Court gestures in front of boxes containing the unlucky bids for press accreditation during a news conference in a courtroom in Munich April 29, 2013, before the announcement of the 50 media, who were randomly selected, to cover the 'National Socialist Underground' (NSU) trial. The start of the trial of a suspected neo-Nazi was postponed until May 6 after Germany's Constitutional Court ruled that it must provide better access to foreign media and restarted its press accreditation process. The trial of Beate Zschaepe over complicity in 10 racist murders had been due to start on April 17. The Munich court had allocated 50 seats to all media on a first-come-first-served basis, but none went to Turkish journalists, despite the fact that 8 of the victims were ethnic Turks. REUTERS/Michaela Rehle (GERMANY - Tags: POLITICS CRIME LAW)
Oberlandesgericht München räumt in der ARD Fehler ein. Nun sollen umstrittener Platz erneut verlost werden.

Im Losverfahren für die Vergabe der Presseplätze beim NSU-Prozess sind dem Oberlandesgericht München einem Medienbericht zufolge Fehler unterlaufen. Es seien zwei Fehler "aufgetreten", die "bedauerlich" seien, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz am Dienstag der ARD. Konkret geht es den Angaben zufolge um den Platz eines freien Mitarbeiters des Westdeutschen Rundfunks (WDR), der sich irrtümlich um einen Platz beworben habe, weil er zunächst nicht gewusst habe, dass sich die ARD als Pool beworben habe. Als er dies erfahren habe, habe er seinen Antrag auf Akkreditierung zurückgezogen.

Auf garantierten Platz verzichtet

Neuverlosung von Presseplatz in NSU-Verfahren
NSU-Prozess - Zeichnung des Gerichtssaals, Bezeichnung der Plätze Grafik 0577-13-Deutschland.ai, Format 88 x 115 mm
Dies blieb nach ARD-Angaben jedoch folgenlos. Der WDR-Mitarbeiter sei im Lostopf geblieben und gezogen worden. Inzwischen habe der Mitarbeiter aber auf seinen garantierten Platz im Gerichtssaal verzichtet, den das Gericht nun bei einer Nachverlosung neu vergeben wolle. Dass zudem ein Antrag des Hörfunks des Mitteldeutschen Rundfunks ( MDR) versehentlich im Lostopf des Fernsehens gelandet sei, halte das Gericht offenbar nicht für einen gravierenden Fehler, berichtete die ARD weiter. Hier solle es keine Nachverlosung geben, weil der MDR-Hörfunk nicht gezogen worden sei.

Prozess startet am Montag

Der Prozess um den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte soll am Montag beginnen. Der ursprüngliche Prozessbeginn war wegen des Streits um die Platzvergabe an Journalisten verschoben worden. Am Montag wurden die 50 festen Presseplätze dann in einem Losverfahren erneut verteilt.

Bei der Verlosung gingen viele große deutsche Zeitungen leer aus. Mehrere Blätter prüfen daher einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Der freie Journalist Martin Lejeune legte bereits Verfassungsbeschwerde ein, weil er im ersten Vergabeverfahren einen garantierten Sitzplatz bekommen hatte, bei der Verlosung aber leer ausging.

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