Darf ich mit einem positiven Corona-Test in die Arbeit?

Darf ich mit einem positiven Corona-Test in die Arbeit?
Arbeitsrechtsexperten der Gewerkschaft beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Corona und Arbeitsplatz.

Experten sprechen derzeit von der höchsten Corona-Welle in Österreich seit Beginn der Abwasseranalysen. Tausende Arbeitskräfte husten und schnupfen.  Manche schleppen sich trotz typischer Symptome pflichtbewusst ins Büro, andere   mit positivem Corona-Test zu Hause, obwohl sie nur milde Symptome haben.

Stellt sich die Frage: Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht bei einer Corona-Infektion zu beachten?  ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller und ÖGB-Gesundheitsexpertin Claudia Neumayer-Stickler geben Antworten. 

1. Ich habe ein positives Testergebnis, aber keine Symptome. Muss ich vom Arbeitsplatz fernbleiben oder kann ich weiterhin arbeiten gehen?

Corona ist nicht mehr meldepflichtig, daher muss man natürlich niemandem mehr über ein positives Testergebnis Bescheid geben. Nichtsdestotrotz wäre es laut der beiden Expert/innen grob unvernünftig, positiv getestet in die Arbeit zu gehen.

 Selbst wenn ich aktuell noch keine Symptome habe, könnten diese jederzeit beginnen und ich müsste mich erkrankt auf den Heimweg machen. Selbstverständlich muss ich mich krankmelden und vom Arzt eine Krankenstandsbestätigung holen. Ein positiver Test wird jedem Arzt dabei ausreichen, jemanden krank zu schreiben. Die Experten raten daher zur medizinischen Abklärung. 

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2. Mein Arbeitgeber verlangt, dass wir Corona-Tests machen - darf er das? 

Es gibt aktuell keine Grundlage dafür, dies zu verlangen. Würde daher ein Arbeitgeber von den Beschäftigten einen Test verlangen und er lässt Beschäftigte, die dies verweigern, nicht zu deren Arbeitsplatz, so geht das zu seinen Lasten. Die Beschäftigten bekommen ihren Lohn oder ihr Gehalt für diese Zeit weiterbezahlt.

3. Welche Folgen kann es haben, wenn ich mich weigere für die Arbeit oder in der Arbeit einen Corona-Test zu machen?

Es gibt keine Verpflichtung, sich testen zu lassen. Eine Verweigerung stellt daher auch keine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag dar. Somit kann jemand, der sich nicht testet, auch nicht entlassen werden. Stellt ein Arbeitgeber den Beschäftigten gratis Tests zur Verfügung und die Beschäftigten können sich freiwillig testen, so wird dies sicher von vielen gerne angenommen. Und das ganz ohne Zwang oder Drohung.

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Vorbeugende Maßnahmen gefordert

Müller und Neumayer-Stickler warnen in  Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Welle, dass die Infektion in manchen Fällen auch schwerwiegende Folgen haben kann.  “Dabei dürfen auch die entstehenden Belastungen des Gesundheitssystems und insbesondere die massiven Überlastungen des Gesundheitspersonals nicht außer Acht gelassen werden“. Der ÖGB fordert als vorbeugende Maßnahme auch den verstärkten Einbau von Luftfiltern, etwa in Schulen. 

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