Arbeiterkammer im Clinch mit Amazon

Interessensvertretung fordert vom US-Konzern Preiserhöhung bei Amazon Prime zurück. Dieser wehrt sich.

Die Arbeiterkammer hat den US-Versandhändler Amazon wegen insgesamt zehn unzulässiger Klauseln und zwei unrechtmäßiger Geschäftspraktiken geklagt und vom Oberlandesgericht Wien rechtskräftig Recht erhalten. Eine der Klauseln betrifft laut AK auch den Premiumdienst Amazon Prime. Bei diesem wurde im Februar 2017 der Preis von 49 auf 69 Euro angehoben. Diese Erhöhung sei aufgrund des Urteils nicht rechtswirksam, wie die AK meint. Amazon sieht das anders.

Aus Sicht der AK ist die Erhöhung unrechtmäßig erfolgt und die Kunden könnten nun die zu Unrecht erfolgten Zahlungen – für inzwischen zwei Jahre schon 40 Euro – von Amazon zurückfordern. „Jetzt treffen bei der AK hunderte Beschwerden von Konsumenten ein, weil Amazon ihnen eine Abfuhr erteilt“, heißt es seitens der AK.

Kein Grund für Rückerstattung

Amazon kontert: „Wir halten uns selbstverständlich an das Urteil und haben die fragliche Klausel bereits während des Verfahrens angepasst. Wir sehen daher keinen Grund für eine Rückerstattung aufgrund der Gerichtsentscheidung."

Und weiters heißt es in einem Statement gegenüber dem KURIER: „Wir haben unsere Kunden über die Anpassung der Prime-Gebühr frühzeitig mit drei Monaten Vorlaufzeit informiert und wir haben die Gebühr erst nach einer Übergangsphase von zusätzlichen fünf Monaten erhöht. Die Kunden hatten jederzeit das Recht, ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen.“

Die AK lässt aber nicht locker und rät den Betroffenen, eine eMail an den Konsumentenschutz der AK Wien zu schreiben: ks@akwien.at . Die eMail soll den Betreff „Preiserhöhung Amazon“ haben. In der eMail sollen Name, Wohnadresse und die eMail-Adresse für eine Kontaktaufnahme angeben werden. Die AK sammelt jetzt die Beschwerden und prüft weitere rechtliche Schritte.

 

 

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