Müssen bestimmte Berufsgruppen ihren Impfstatus offenlegen?
Nein. Am ehesten könnte laut Gesetz im Gesundheitsbereich ein Interesse des Arbeitgebers an der Offenlegung bestehen. Verweigert ein Mitarbeiter diese, muss ihm der Arbeitgeber vorerst eine weniger gefahrengeneigte Tätigkeit zuweisen. Will der Mitarbeiter diese nicht ausführen, kann das ein Kündigungs- oder Entlassungsgrund sein.
Muss ich beim Bewerbungsgespräch sagen, ob ich geimpft oder getestet bin?
Das hängt vom Beruf ab. Im Gesundheitsbereich ist die Frage nach einer Impfung seitens des Arbeitgebers erlaubt. Arbeitet man aber nicht eng mit anderen Menschen zusammen, sodass man diese gefährden würde, muss man Krankheiten oder Impfungen nicht melden. Andererseits muss ein privater Arbeitgeber aber keinen Grund nennen, warum man die Stelle nicht bekommt.
Kann ein Arbeitnehmer statt einer Impfung das Tragen einer FFP2- oder FFP3- Maske anbieten?
Grundsätzlich müssen Kündigungen in privaten Dienstverhältnissen nicht begründet werden. Das Tragen einer Maske schützt also nicht vor einer Kündigung.
Könnte Impf-Verweigerern das Krankengeld gekürzt werden?
Laut den Experten der AK NÖ ist das derzeit eher nicht vorstellbar und würde eine gesetzliche Änderung bedeuten, die wohl schwer mehrheitsfähig ist.
Könnte es sein, dass Pflegeheime nur noch geimpfte Personen aufnehmen?
Bei privaten Pflegeheimen ist das möglich. Wie es sich mit Personen verhält, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen oder sogenannte „Non-Responder“ sind (keine Antikörper entwickeln), muss geklärt werden.
Kann die stationäre Behandlung von nicht geimpften Personen abgelehnt werden?
Das ist derzeit rechtlich nicht möglich. Auch niedergelassene Kassenvertragsärzte könnten grundsätzlich keine Behandlung verweigern. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es sich um Sonderfälle, also zum Beispiel besonders aggressive Patienten handelt. Alle niedergelassenen Ärzte und Therapeuten können aber jedenfalls von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und für nicht Geimpfte besondere Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von bestimmten Masken und Schutzkleidung, verlangen.
Dürfen Spitäler nicht geimpften Personen den Besuch verweigern?
Nein, denn nach derzeitiger Rechtslage muss für Patienten eine ausreichende Kontaktmöglichkeit mit der Außenwelt gewährleistet werden.
Können private Unternehmen eine Impfung für einen Vertragsabschluss voraussetzen?
Ja. Das könnte beispielsweise bei Verträgen mit Fitnesscentern oder auch beim Kartenkauf vor Konzertbesuchen schlagend werden. Es gilt nämlich die Privatautonomie, was soviel bedeutet, als dass private Unternehmen grundsätzlich immer selbst entscheiden können, mit wem sie Verträge abschließen und mit wem nicht.
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