Dachdecker will keine Corona-Geimpften einstellen

Dachdecker will keine Corona-Geimpften einstellen
Der Arbeitgeber fürchtet - entgegen der Meinung der meisten Wissenschaftler, dass geimpfte Mitarbeiter Schäden davontragen könnten.

Eine oder einen neuen Mitarbeiter würde man  in der Dachdeckerei Hemmer in Heidenreichstein in Niederösterreich ab dem Frühjahr gerne Willkommen heißen. Aber: Wer bereits Corona geimpft ist oder vor hat, sich impfen zu lassen, der „braucht sich gar nicht erst bewerben“, heißt es in der Stellenausschreibung der Unternehmens via Facebook.

„Man weiß noch viel zu wenig über die Impfung. Ich will nicht riskieren, dass ich jemanden einstelle und der wird nach der Impfung gleich krank. Es gibt genug Berichte im Internet“, sagt Eigentümer Peter Hemmer. Erst wenn Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und das ganze Parlament geimpft seien, will sich auch der Dachdecker impfen lassen. 

Obwohl es vielleicht absurd klingt, ist so eine Stellenausschreibung rechtens. „Der Arbeitgeber darf sich die Dienstnehmer grundsätzlich selbst aussuchen“, erklärt Arbeiterkammer-NÖ-Präsident und Gewerkschaftsbund-NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Das heißt auch, dass mitunter recht absurde Anforderungen gestellt werden dürfen. Maßgeblich dabei ist, dass keine Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Ethnie, sexueller Orientierung oder Behinderung erfolgt.

Ausnahmen

Ausnahmen gibt es in der Praxis, wobei hier eine Abwägung aller Faktoren entscheidend ist: Wenn jemand beispielsweise als Kranfahrer arbeiten möchte, aber unter Schwindel und Problemen mit Höhe leidet, dann besteht ein Interesse, das auch mitzuteilen.

Dasselbe gilt in bestimmten Fällen für Krankheiten: Fragen nach AIDS oder einer HIV-Infektion müssen zum Beispiel dem Arbeitgeber wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn bei der beruflichen Tätigkeit die Gefahr des Austausches von Körperflüssigkeiten oder intensiver körperlicher Kontakt mit Kunden oder Kollegen zu erwarten ist. Das wäre etwa bei Krankenpflegern der Fall.

Gesetzliche Grundlage fehlt noch

Aus der AK NÖ heißt es, dass es in Sachen Corona-Impfung aktuell keine gesetzlichen Anhaltspunkte gibt - und zwar in beide Richtungen. Wieser: "Wir rechnen damit, dass die Corona-Impfung in Zukunft öfter zum Thema in der Arbeitswelt wird."

Grundsätzlich erwartet man in der AK Niederösterreich aber eher den umgekehrten Fall, also dass manche Arbeitgeber eine Corona-Impfung als Voraussetzung für eine Einstellung festlegen werden. Aber auch dazu gibt es aktuell keine gesetzliche Grundlage. 

Auf Facebook sind die Kommentare auf das Posting eher negativ. Der Dachdecker selbst hätte aus seinem Umfeld hingegen nur Verständnis erfahren. Aber auch schlechte Werbung ist bekanntlich Werbung. Bewerber gibt es übrigens bis dato noch keine. 

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