Apple und Irland jubeln: Ihr Steuer-Schonmodell ist vor EU-Gericht nicht klein zu kriegen

Apples Europa-Geschäft wird hauptsächlich von Irland aus abgewickelt
Herbe Niederlage für EU-Kommission. Sie klagte gegen Apple. Aber der IT-Konzern muss 13 Milliarden Steuern nicht zahlen

13 Milliarden Euro an Steuereinnahmen, die Irlands Budgetdefizit hätten fast halbieren können – diese erkleckliche Summe wird nun nach einem Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) nicht fließen. Und was macht die irische Regierung? Sie frohlockt.

Denn wichtiger als die Steuernachzahlung, die die EU-Kommission beim IT-Giganten Apple für Irland einklagen wollte, war Dublin die Botschaft: Irland ist ein Wirtschaftsstandort, der internationalen Konzernen gewaltige Steuererleichterungen anbietet, wenn sie sich auf der grünen Insel niederlassen. Ähnlich steuerschonend handhaben es die Niederlande, Luxemburg und Belgien.

Für die EU-Kommission und ihre mächtige Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager ist das erneut eine herbe Schlappe. In den meisten Fällen, in denen die Kommission gegen vermeintlich unsaubere Steuervermeidung gerichtlich vorging, hat sie sich bisher die Zähne ausgebissen. Vor vier Jahren hatte Vestager Apple aufgefordert, 13 Milliarden Euro in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Extra-Behandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe.

Steuersatz von 0,005 Prozent

So betrug der Steuersatz, den der Konzern in Irland auf seinen Gewinn zu zahlen hatte, laut EU-Kommission im Jahr 2003 nur 1 Prozent. Bis 2014 sei er zudem bis auf 0,005 Prozent weiter gesunken, so die Kommission. Sprich:  Das bedeutete, dass auf einen Gewinn von einer Million Euro nur 50 Euro Steuern bezahlt wurden.

Irland und Apple wehrten sich gegen die Klage der Kommission. Und das nach dem EuGH zweithöchste Gericht Europas gab ihnen am Mittwoch recht: Für andere Unternehmen in Irland hätten dieselben Steuerkonditionen gegolten, von einer verbotenen Ausnahme könne also nicht die Rede sein.

Apple und Irland jubeln: Ihr Steuer-Schonmodell ist vor EU-Gericht nicht klein zu kriegen

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager

Ausgebremst

Das Gericht hatte Vestager auch bei Kommissionsklagen gegen Starbucks in den Niederlanden und weiteren 39 Konzernen in Belgien ausgebremst. Und nach derselben Logik könnten nun auch die laufenden Verfahren gegen Ikea in den Niederlanden und das finnische Verpackungsunternehmen Huhtamäki in Luxemburg steuerschonend günstig ausgehen: In beiden Fällen hatte die Wettbewerbskommission vermutete unerlaubte Steuervorteile der Unternehmen ins Visier genommen. Nur bei ihrem Vorgehen gegen die Steuerdeals von Fiat Chrysler in Luxemburg konnte sich die Kommission bisher durchsetzen.

Ungeeignetes Werkzeug

„Die Entscheidung des EU-Gerichts hat mich nicht überrascht“, sagte gestern ein hoher luxemburgischer Diplomat – ebenso wenig wie die gegen Steuervermeidung kämpfende NGO Attac-Österreich. „Das Urteil bestätigt, dass das europäische Wettbewerbsrecht grundsätzlich kein geeignetes Mittel ist, um die Steuertricks von Konzernen zu bekämpfen“, sagt Attac-Sprecher David Walch.

Notwendig seien unter anderem zunächst öffentliche Finanzberichte der Konzerne: So sei ersichtlich, wo sie wie viel Umsatz und Gewinn machten und entsprechend Steuern zu zahlen hätten.

Auf der Suche nach mehr Steuergerechtigkeit in Europa wurden indessen viele Modelle entwickelt. Die geplante Digitalsteuer ist eines davon. Fortschritte gab es bisher kaum. Das Problem: Reformen müssten die 27 EU-Staaten einstimmig beschließen – was fast aussichtslos scheint.

SPÖ-EU-Abgeordnete und Steuerexpertin Evelyn Regner fordert dennoch weiter eine grundlegende Reform des EU-Steuersystems: „Der zerstörerische Steuerwettbewerb zwischen den EU-Mitgliedstaaten macht langfristig alle ärmer.“

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