Anleger-Causa Wienwert: Anklage erst jetzt rechtskräftig

Tür zu einem Verhandlungssaal bei Gericht
Ehemaliger Wienwert-Chef ist mit seinem Einspruch gegen die Anklage abgeblitzt. Der angeklagte Schaden beträgt zumindest 28,9 Millionen Euro.

In der Anleger-Causa Wienwert geht um schweren gewerbsmäßigen Betrug, betrügerische Krida und Bestechung sowie um Vorteilszuwendung. Die Anklageschrift vom 14. Februar 2025 richtet sich gegen elf Personen und drei Unternehmen. Im Mittelpunkt steht der frühere Wienwert-Vorstandschef Stefan Gruze. Er hatte aber einen Einspruch gegen die Anklage eingebracht.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat mit Entscheidung vom 28. August 2025 den Einspruch von Gruze gegen die Anklageschrift der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption abgewiesen. 

Stefan Gruze wird Folgendes laut OLG Wien vorgeworfen:

Erstens: „Er soll „Anleger durch Bewerben der WIENWERT-Gesellschaften als wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen bei gleichzeitigem Verschweigen von deren Zahlungsunfähigkeit und durch unwahre Angaben über die Verwendung der Anleihengelder getäuscht und dadurch einen 18 Mio. Euro übersteigenden Schaden verursacht haben.“ 

Zweitens: Er soll „die von ihm vertretenen Gesellschaften WIENWERT AG, WW Holding AG und WIENWERT Getreidemarkt 10 Immobilienbesitz GmbH durch wissentlichen Befugnismissbrauch an deren Vermögen geschädigt haben, indem er z.B. private Verbindlichkeiten beglich, Unternehmen zu rein privaten Zwecken finanziell förderte, eine ungerechtfertigte Bonusauszahlung an sich selbst veranlasste, eine Gesellschafts-Liegenschaft unter deren Verkehrswert veräußerte und ein nicht ausreichend besichertes Darlehen an die zahlungsunfähige WW Holding AG gewährte (Schaden insgesamt rund 10,9 Mio. Euro).“ 

Drittens: Er soll „als leitender Angestellter der WIENWERT AG und der WW Holding AG Vermögensbestandteile der genannten Gesellschaften beiseite geschafft, nicht bestehende Verbindlichkeiten vorgeschützt oder das Unternehmensvermögen wirklich oder zum Teil verringert und dadurch die Befriedigung der Gläubiger vereitelt/geschmälert haben, indem er unter anderem Markenrechte weit überhöht ankaufte, nicht vertretbare Provisionen an Dritte sowie überhöhte Vorstandsgehälter an sich selbst ausbezahlte.“

Viertens: Er soll „als Vorstand der WIENWERT AG dem Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts im Zusammenhang mit der von den „Wiener Linien“ geplanten Remisenerweiterung Attemsgasse einen Vorteil für einen Dritten in Form einer als „Sponsoring“ titulierten Zuwendung von 36.000 Euro gewährt, Ernst Nevrivy und Partnerin zum Zweck der Beeinflussung seiner Amtstätigkeit ungebührliche Vorteile (Einladungen zu Sportveranstaltungen) geleistet und zum Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses des Ernst Nevrivy (nämlich Weiterleitung eines geheimen Dokuments über den dringenden Grundsicherungsbedarf der Wiener Linien im Zusammenhang mit der Remisenerweiterung Attemsgasse) beigetragen haben.“

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