Ankläger bekämpft den Freispruch Duchatczeks

Ankläger bekämpft den Freispruch Duchatczeks
Nichtigkeitsbeschwerde gegen Freisprüche, und Berufung wegen zu niedriger Strafen.

Der Schmiergeldprozess um die Nationalbank-Druckerei OeBS dürfte ein Nachspiel haben. Staatsanwalt Volkert Sackmann ist mit seinem Score (Treffern) von sieben Verurteilungen und zwei Freisprüchen nicht zufrieden. Er wird gegen die Freisprüche von Ex-Nationalbank-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek und des Ex-OeBS-Prokuristen Jochen G. Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) einlegen. Zugleich wird er gegen die Verurteilungen der beiden Ex-Anwälte Klaus A. und Friedrich F. sowie gegen die von Ex-Manager Kurt M. und Roger P. Berufung einlegen. Das bestätigen sowohl Christina Salzborn, Sprecherin des Straflandesgerichts, wie auch die Anklagehörde dem KURIER. Damit sind diese Urteile nicht rechtskräftig.

„Ja, es ist richtig, die Freisprüche bekämpft Sackmann, weil er auf einen Schuldspruch abzielt“, sagt Thomas Vecsey von der Staatsanwaltschaft Wien. „In den vier Berufungsfällen ist dem Staatsanwalt die Höhe der Strafe zu gering ausgefallen.“ Kurt M., Roger P. und Friedrich F. fassten je 30 Monate Freiheitsstrafe aus, davon aber 20 Monate bedingt. Anwalt Klaus K. erhielt drei Jahre Haft, davon zwei Jahre bedingt.

Nichts ändert sich an den Verurteilungen der zwei geständigen ehemaligen OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf und Johannes Miller und ihrer geständigen Ex-Vertriebsmitarbeiterin Raluca Tanasescu. Sie wurden der Untreue und Bestechung für schuldig erkannt, aber lediglich zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

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