Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU Rechte von Nutzern digitaler Dienste stärken, sie vor Falschinformationen, Hassreden und gefälschten Produkten schützen und mehr Transparenz in Online-Werbung und das Ausspielen von Inhalten bringen. Am Freitag traten die Regeln zunächst für große Plattformen in Kraft. Der KURIER fasst zusammen, an welche Regeln sich die großen Plattformen ab sofort halten müssen.
Für welche Dienste gelten die neuen Regeln?
Zunächst gelten die neuen EU-Regeln für Online-Plattformen und Suchmaschinen, die mehr als 45 Millionen Nutzer erreichen. Die EU-Kommission hat auf Basis der von den Konzernen gemeldeten Daten eine Reihe großer Plattformen genannt. Darunter befinden sich etwa Facebook, Instagram, Twitter, TikTok, die App Stores von Apple und Google, LinkedIn, Booking.com, die Online-Händler Zalando, Amazon und das chinesische Alibaba AliExpress. Auch für die Suchmaschinen Google und Bing und die Wikipedia gelten die neuen Regeln ab sofort.
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Was ändert sich für Nutzer sozialer Netzwerke?
Nutzer von sozialen Netzwerken müssen darüber informiert werden, warum bestimmte Inhalte in ihrem News-Feed landen. Will man keine algorithmisch ausgewählten Postings erhalten, müssen Alternativen angeboten werden. Nutzer sollen illegale Inhalte auf einfache Art melden können. Werden Inhalte gelöscht, muss das begründet werden. Die Plattformen sind auch angehalten, Maßnahmen gegen illegale Inhalte zu ergreifen. Viel davon ist in Österreich bereits im 2021 in Kraft getretenen Gesetz gegen Hass im Netz geregelt.
Welche Änderungen gibt es bei Online-Werbung?
Online-Werbung darf künftig nicht mehr auf Basis sensibler personenbezogener Daten ausgespielt werden. Darunter fallen etwa die ethnische Herkunft, politische Ansichten oder die sexuelle Orientierung. Personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen dürfen gar nicht mehr gesammelt werden.
Was ändert sich im Online-Handel?
Auf den Plattformen müssen auch Drittanbieter – also etwa Händler, die über Amazon verkaufen – Kontaktdetails und andere relevante Informationen offenlegen. Die Regelung hat laut AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer Schwachstellen. Die Plattformen müssten nur stichprobenartig prüfen. Für die Richtigkeit der Angaben haften sie nicht, es sei denn sie haben nachweislich Kenntnis über falsche Angaben. Verboten sind auch sogenannte „Dark Patterns“. Also wenn Nutzer manipuliert werden. Das wäre etwa der Fall, wenn durch falsche Countdowns, ein Gefühl der Dringlichkeit vermittelt wird.
Wie haben die Konzerne reagiert?
Die Facebook-Mutter Meta bietet seit kurzem Alternativen zu algorithmisch zusammengestellten News-Feeds und spielt optional nur Inhalte von Nutzern aus, denen man folgt. Auch TikTok hat eine solche Option bereits umgesetzt. X, vormals Twitter, hat die Einhaltung der Regeln zumindest zugesagt. Amazon und Zalando haben rechtliche Schritte gegen die EU-Regeln eingeleitet. Sie argumentieren, dass sie nur für Dienste gelten sollten, die Informationen verbreiten.
Wo kann ich mich beschweren, wenn gegen die Regeln verstoßen wird?
Dazu soll in den EU-Ländern ein nationaler Koordinator für digitale Dienste eingerichtet werden. Das soll bis spätestens Februar passieren. Ein Umsetzungsgesetz wird laut dem Justizministerium derzeit erarbeitet.
Haben Nutzer bei Verstößen Anspruch auf Schadenersatz?
In Erläuterungen der EU-Kommission ist davon die Rede. Dabei seien allerdings viele Fragen offen, sagt Konsumentenschützerin Zimmer. Auch die Durchsetzung sei schwierig. Mit den neuen EU-Regeln würden keine Ansprüche der Verbraucher, sondern die Sorgfaltspflichten der Plattformen geregelt.
Welche Strafen drohen den Konzernen?
In schwerwiegenden Fällen kann die EU-Kommission Geldbußen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. Die Kommission und nationale Stellen sollen auch Sofortmaßnahmen ergreifen können, falls dies notwendig sein sollte. Als letztes Mittel soll es auch möglich sein, die Aussetzung unseriöser Plattformen zu verfügen.
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