Abzocker "Friedrich Müller" bleibt in Haft

Abzocker "Friedrich Müller" bleibt in Haft
Gerhard Bruckberger alias "Friedrich Müller" muss wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr weiter sitzen.

Der Wiener Unternehmer Gerhard Bruckberger, der unter der Marke „Friedrich Müller“ jahrelang und europaweit mit dubiosen Gewinnspielen sein Unwesen getrieben hat, bleibt weiter in Haft. Das Wiener Straflandesgericht hat am Freitag - nach zwei Jahren U-Haft - einen Enthaftungsantrag des 47-Jährigen abgewiesen. Das bestätigte Richterin Christina Salzborn, die Sprecherin des Straflandesgerichts Wien, der Austria Presseagentur (APA). Begründung: Es bestehe bei Bruckberger weiterhin Flucht- und Tatbegehungsgefahr.

Abzocker "Friedrich Müller" bleibt in Haft
„Jetzt fehlt mir schon jedes Verständnis dafür. Er ist ja kein Gewalttäter, er ist ja nicht für die Umwelt gefährlich. Ich versuche noch einmal einen Enthaftungsantrag beim Oberlandesgericht“, sagt sein Verteidiger Herbert Eichenseder (Bild) im Gespräch mit dem KURIER. Sein Mandant sei gesundheitlich schwer angeschlagen, sodass er in den nächsten Tagen in das Spital der Justizanstalt Wien-Josefstadt verlegt werden muss. "Er wird wahrscheinlich nächste Woche in die Intensivstation verlegt werden, es droht ihm ein multiples Organversagen", sagt Eichenseder. "Er ist ganz fertig."

Der erste Akt

Der Wiener Gewinnspiel-Betreiber Bruckberger sitzt seit Anfang Februar 2013 in Untersuchungshaft. In einem ersten Prozess ist der 47-Jährige Mitte Oktober 2014 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht gelangte zur Überzeugung, dass Bruckberger zwischen August und Dezember 2008 vor allem "ältere Semester" um 760.000 Euro betrogen habe, indem er ihnen per Postwurf fixe Gewinnzusagen machte. Diese waren jedoch mit der Zahlung von diversen Gebühren von bis zu 100 Euro verbunden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger Herbert Eichenseder und Jürgen Stephan Mertens haben dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt.

Der zweite Akt

In einem zweiten Prozess, der einen mutmaßlichen Zeitraum von 2000 und 2004 umfasste, wurde Bruckberger allerdings (überraschenderweise) Ende November 2014 freigesprochen. Das Gericht war der Ansicht, es liege keine Täuschung und damit kein Betrug vor. Die Staatsanwaltschaft Wien bekämpft das Urteil. Es ist daher nicht rechtskräftig.

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