900 Millionen Euro Staatshilfe für Alitalia rechtlich unzulässig
Die beiden staatlichen Darlehen in Höhe von insgesamt 900 Mio. Euro, die Italien der maroden Fluggesellschaft Alitalia im Jahr 2017 gewährt hat, waren laut den EU-Beihilfevorschriften unzulässig. Italien müsste daher die Beihilfe von Alitalia zuzüglich Zinsen zurückfordern, beschloss die EU-Kommission am Freitag. Allerdings darf die Beihilfe nicht von der ITA zurückgefordert werden, die am 15. Oktober als Nachfolgegesellschaft der Alitalia startet.
Eine Untersuchung der EU-Kommission, um zu prüfen, ob der zusätzliche Überbrückungskredit in Höhe von 400 Mio. Euro, der der Alitalia 2019 gewährt wurde, mit den EU-Vorschriften vereinbar ist, läuft noch weiter.
"Die EU-Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass auf der Grundlage des italienischen Plans für das neue Unternehmen und der Bedingungen, unter denen bestimmte Tätigkeiten von Alitalia auf ITA übertragen werden, eine wirtschaftliche Diskontinuität zwischen den beiden Gesellschaften besteht", hieß es im Schreiben. "Folglich wird ITA nicht für die 900 Mio. Euro haften, die Alitalia gemäß der Entscheidung der EU-Kommission an Italien zurückzahlen muss", so die EU-Kommission.
ITA startete dieser Tage mit der Einstellung des Personals. 30.000 Bewerbungen trafen auf der Online-Plattform der Gesellschaft für die Besetzung der 2.800 Jobs bei der neuen Airline ein. 7.200 Bewerbungen kamen von Alitalia-Beschäftigten.
Die Gesamtzahl der Mitarbeiter der neuen Airline soll bis 2025 auf 5.750 steigen, geht aus der Mitteilung hervor, die das Unternehmen den Gewerkschaften übermittelt hat. Eine spätere Aufstockung des Personalstands werde von der Marktentwicklung abhängen. Gegen den Personalabbau bei der neuen Airline haben die Gewerkschaften für den 24. September einen Streik in der Luftfahrtbranche ausgerufen. Alitalia beschäftigte bisher 11.000 Personen.
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