500 Millionen schwerer Swap-Prozess: Richter gibt Stadt Linz recht
Das ist ein Paukenschlag: Handelsrichter Andreas Pablik fällte heute eine Teilurteil. Er verweist in seiner Teilurteils-Begründung am Dienstag darauf, dass das Swap-Geschäft zwischen der BAWAG und der Stadt Linz im Jahr 2007 vom Gemeinderat genehmigt hätte werde müssen. Wegen dieser fehlenden Genehmigung hatte der Vertrag "nie Bestand".
"Das Geschäft war von Anfang an ungültig", sagte Pablik. Der damalige Linzer Ex-Finanzdirektor Werner Penn hatte das Finanzgeschäft im Rahmen einer Vollmacht abgeschlossen. Im Jahr 2004 habe der Linzer Gemeinderat einen "ganz allgemeinen Beschluss" zu Finanzgeschäften gefasst, so der Richter. Zum "Swap 4175" habe der Gemeinderat aber "überhaupt nichts getan".
Das Gerichtsverfahren um ein Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG mit einem Streitwert von über 500 Mio. Euro zieht sich schon seit dem Jahr 2013 hin. Der Richter sagte in Richtung der BAWAG, dass man sich beim Swap-Abschluss damals an die zuständigen Stellen - nämlich den Bürgermeister und den Gemeinderat - hätte wenden müssen, und nicht nur an den Finanzdirektor. "Das haben sie nicht getan." Die Bank habe eine Rechtsabteilung gehabt, die "entsprechend agieren" hätte können, sagte Pablik.
Die Rechtsvertreter der BAWAG meldeten Berufung an.
Bürgermeister erfreut
„Richter Andreas Pablik hat die Argumentation unseres Anwaltsteams geteilt. Er hielt fest, dass erstens der Gemeinderat mit diesem Geschäft befasst hätte werden müssen. Und er hielt zweitens fest, das Geschäft nicht zur Optimierung geeignet war. Und deshalb ist der Geschäftsabschluss nicht gültig zustande gekommen, also der Vertrag schlichtweg ungültig“, zeigt sich Bürgermeister Klaus Luger erleichtert. „Auch wenn der Richter in unserem Verfahren über eine entscheidende Grundsatzfrage entschieden hat, handelt es sich nur um ein Zwischenurteil. Fragen möglicher Vertrauensschäden stehen auch noch im Raum. Ich bin unserem Anwaltsteam rund um Dr. Gerhard Rothner dankbar für die bisherige, vorerst erfolgreiche Arbeit.“ Nachsatz: „Es ist ein Etappenerfolg, ein sehr wichtiger noch dazu, der Rechtsstreit wird jedoch mit Sicherheit weiter gehen."
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