2-G-Kontrollpflicht im Handel: "Unverschämte Mehrbelastung"
Ohne 2-G-Nachweis und Maske keine Shoppingtour. Ab kommenden Dienstag müssen Händler in Österreich spätestens an der Kassa den 2-G-Nachweis ihrer Kunden kontrollieren. Ausnahmen gelten nur für jene Geschäfte, die zur Grundversorgung zählen, also etwa Supermärkte oder Apotheken.
Wie diese Kontrollen in der Praxis ausschauen werden, hängt ganz vom Standort ab, erläutert auch Spielwarenhändlerin Heidemarie Heinz. Ihre Filialmitarbeiter in den Einkaufsstraßen würden so gut es geht gleich am Eingang kontrollieren.
„Das funktioniert, weil wir von der Kassa aus meist einen Blick auf die Tür haben.“ In Shoppingcentern, etwa im Gerngross auf der Mariahilfer Straße, sei eine Eingangskontrolle aber de facto unmöglich. „Dort haben wir ein offenes Geschäft, Kunden können quasi alle fünf Meter zwischen den Verkaufsregalen in unser Geschäft kommen.“
Stempel als Eintrittskarte
Anzunehmen, dass der Einkaufzentrenbetreiber, im konkreten Fall die Spar European Shoppingcenter (SES), hier auf eine Stempellösung setzen werden. Diese hat die Gruppe mit 17 Einkaufszentren in Österreich bereits in Salzburg erprobt. An Servicestellen bekommen Kunden nach der 2-G-Kontrolle auf Wunsch einen Stempel auf den Handrücken, der als Eintrittskarte in alle Geschäfte des Hauses gilt.
Kunden müssen sich so nicht mehr in jedem Geschäft gesondert ausweisen. Die Erfahrungen seien gut, betonte SES-Geschäftsführer Christoph Andexlinger.
Bisher nur Stichproben
Bisher gab es – mit Ausnahme von Salzburg – nur Stichprobenkontrollen, die von Konsumenten sehr unterschiedlich aufgenommen wurden, sagt ein Händler, der lieber anonym bleiben will. Bei ihm hätten sich einerseits Konsumenten beschwert, dass nicht jeder Kunde kontrolliert wird. Gleichzeitig sei er aufgefordert worden, politisch Druck aufzubauen, dass „diese 2-G-Regel abgeschafft wird, die einen Keil durch die Bevölkerung treibt“. Das Thema polarisiere nach wie vor.
Selbst unter den Händlern. „Wir haben kurze Aufenthaltsdauern in den Geschäften und Maskenpflicht. Die Ansteckungsgefahr ist überschaubar“, findet der Grazer Unternehmer Martin Wäg (Kastner&Öhler, Gigasport). „Wäre es im Handel so gefährlich, würden unsere Mitarbeiter chronisch krank werden, was nicht der Fall ist.“ Auch wenn die Kontrollen aus seiner Sicht am Infektionsgeschehen wenig ändern werden, begrüßt er die aktuelle Regelung: „Alles besser als ein Lockdown.“
Maßnahmen verschärft
Dem stimmt Robert Hartlauer zu. Er ist vor allem froh, dass die Quarantäne-Regelung gelockert wurde. „Wir wären sonst irgendwann Gefahr gelaufen, ohne Verkäufer im Geschäft zu stehen.“ Auch in seiner Brillenmanufaktur wurden die Maßnahmen verschärft. Die 50 Mitarbeiter machen täglich einen Antigen-Test.
„Unverschämt“
Sportartikelhändler Christoph Bründl empfindet die Kontrollpflicht dagegen als „unverschämte Mehrbelastung“, die mit einem hohen Personalaufwand verbunden ist. Große Lebensmittelhandelsketten, die ebenfalls Sportartikel verkaufen, seien nämlich ausgenommen, moniert er. Seine 31 Standorte sind übrigens allesamt in Tourismusorten. Bründl: „Und dort haben alle Gäste einen 2-G-Nachweis, sonst könnten sie in kein Hotel und kein Lokal.“
- Wie bisher
Der Lockdown für Ungeimpfte ist aufrecht. In allen geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Sperrstunde ist um 22 Uhr. Es gelten verschärfte Einreisebedingungen aus Virusvariantengebieten. Besondere Regeln gelten für Veranstaltungen
- Seit 8. Jänner
Neue Definition von Kontaktpersonen: Hochrisikokontakt ist, wer sich mit einer infizierten Person länger als 15 Minuten mit weniger als zwei Metern Abstand aufgehalten hat. Diese Personen müssen in Quarantäne, können sich aber ab dem 5. Tag mittels PCR-Test „freitesten“. Mitglieder der kritischen Infrastruktur dürfen mit täglichem Test und FFP2-Maske arbeiten. Wer dreimal geimpft ist, ist von der Definition als Kontaktperson ausgenommen, bei Fünf- bis Elfjährigen reichen zwei Stiche, um nicht als Kontaktpersonen zu gelten. Auch wenn durchgehend FFP2-Masken getragen wurden, gilt man nicht als Kontaktperson
- Ab 11. Jänner
Ab Dienstag gibt es eine 2-G-Kontrollpflicht im Handel: an „Interaktionspunkten“, also etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Ab 11. Jänner gilt: FFP2-Maskenpflicht Outdoor, wenn keine zwei Meter Abstand eingehalten werden
- Ab 17. Jänner
Schüler werden weiterhin dreimal pro Woche getestet, davon aber zweimal mittels PCR statt wie bisher einmal. Alle Schulmaßnahmen finden Sie auf Seite 8
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