Gemeint ist wieder eine soziale Staffelung in Form einer höheren Pensionsanpassung für Bezieher kleiner Pensionen.
Als Basis für die Pensionserhöhung 2022 dient die Inflation zwischen August 2020 und Juli 2021. Im Durchschnitt über diesen Zeitraum beträgt die Teuerung 1,8 Prozent.
Experten wie PVA-General Winfried Pinggera und Pensionskommissions-Chef Walter Pöltner, aber auch Parteien wie die Neos oder Organisationen wie die Agenda Austria sind strikt gegen eine weitere Pensionserhöhung über das gesetzliche Maß hinaus. Die Argumente: Man müsse das Versicherungsprinzip wieder ernst nehmen – wer mehr einzahlt, müsse auch mehr heraus bekommen – und dürfe Budget und Pensionssystem nicht überlasten.
2020 hätte die „normale“ Pensionserhöhung 900 Millionen Euro gekostet, die zusätzlichen Ausgaben für kleine Pensionen aber noch einmal 300 Millionen Euro.
Demgegenüber haben sich jedoch Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und nun auch überraschend Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) offen gezeigt für eine neuerliche soziale Staffelung. Über Details soll nun verhandelt werden. Konkret schlägt Kostelka aber schon jetzt vor, bis zur Armutsgefährdungsgrenze von 1.328 Euro (60 Prozent des Medianeinkommens) eine doppelte Inflationsabgeltung zu gewähren, das wären dann 3,6 Prozent. Für darüber liegende Pensionen soll es eine Einschleifregelung bis auf die gesetzlichen 1,8 Prozent herunter geben.
Zum Vergleich: Für 2021 hatten Bezieher kleiner Pensionen mehr als die doppelte Abgeltung der Inflation von 1,5 Prozent bekommen: Bezüge bis 1.000 Euro wurden um 3,5 Prozent angehoben. Bis 1.400 Euro fiel die Steigerung bis auf 1,5 Prozent linear ab, ab 2.333 Euro wurde sie mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt.
miba, eho
Kommentare