Klimabonus nicht erhalten: Das können Gründe sein

Was tun, wenn man den Klimabonus nicht bekommen hat?
Der Klimabonus ist offiziell ausbezahlt. Doch noch immer gibt es Personen, die noch kein Geld bekommen haben. Warum?

In Österreich wird der Klimabonus jährlich im Frühherbst an berechtigte Bürger und Bürgerinnen ausgezahlt. Während die meisten bereits ihr Geld erhalten haben, warten einige noch immer auf die Überweisung beziehungsweise die Gutscheine. Eine verzögerte Zustellung sollte ab sofort nicht mehr das Problem sein.

Deshalb können Verzögerungen auftreten und das können Betroffene jetzt tun.

Häufige Gründe für eine ausgebliebene Auszahlung:

1. Fehlende oder veraltete Bankverbindungen: Ist die Bankverbindung im System nicht hinterlegt oder veraltet, kann der Bonus nicht automatisch überwiesen werden. In diesem Fall erfolgt eine Zusendung per Brief oder Gutschein, was wiederum längere Wartezeiten bedeutet.

2. Änderungen beim Wohnsitz: Der Klimabonus wird an jene rechtzeitig ausgezahlt, die das ganze Jahr am selben Wohnsitz in Österreich gemeldet sind. Bei kürzlichen Wohnsitzwechseln oder falschen Meldungen kann es zu Verzögerungen kommen, weil die Daten erst aktualisiert werden müssen. In diesem Fall wird die Auszahlung im Frühjahr 2025 erfolgen.

3. Technische oder administrative Verzögerungen: Auch wenn die Auszahlung offiziell "ohne Probleme" abgeschlossen ist, kann es in einzelnen Fällen zu technischen oder administrativen Verzögerungen kommen. Es kann vorkommen, dass individuelle Fälle manuell überprüft oder korrigiert werden müssen. 

4. Nachweisprobleme bei Neu- oder Auslandsrückkehrern: Wer beispielsweise erst kürzlich nach Österreich gezogen ist oder aus dem Ausland zurückgekehrt ist, muss möglicherweise zusätzliche Nachweise erbringen. Das kann ebenfalls die Auszahlung verzögern.

Das sind die Voraussetzungen:

Auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, erhält man keinen Klimabonus. Das sind die Voraussetzungen:

1. Hauptwohnsitz in Österreich: Der Klimabonus ist für Personen gedacht, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Dies bedeutet, dass die Person das ganze Jahr über in Österreich gemeldet sein muss. Wer im Laufe des Jahres seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt hat, verliert in der Regel den Anspruch auf den Bonus.

2. Mindestens 183 Tage Aufenthalt: Es reicht nicht nur aus, einen Hauptwohnsitz gemeldet zu haben; man muss auch mindestens 183 Tage im Jahr in Österreich verbracht haben. Dies soll sicherstellen, dass der Bonus Personen zugutekommt, die tatsächlich in Österreich leben und dem dortigen Klimaschutzsystem unterliegen.

3. Staatsbürgerschaft oder rechtmäßiger Aufenthaltstitel: Anspruch auf den Klimabonus haben sowohl österreichische Staatsbürger als auch Personen, die sich rechtmäßig im Land aufhalten. Dazu gehören:

  • EU-/EWR-Bürger
  • ,die ihren Aufenthalt in Österreich registriert haben,
  • Drittstaatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen,
  • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.

Wer gibt Auskunft?

Für den Fall, dass der Klimabonus bis zum Ende des Postversands, also bis Mitte November 2024, noch nicht eingetroffen ist, bietet das Ministerium eine Lösung an. Anspruchsberechtigt, können sich direkt an die Service-Hotline unter der Nummer 0800 8000 80 wenden. Die Mitarbeitende dort unterstützen Betroffene, damit jede berechtigte Person ihren Klimabonus erhält.

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