Glühweinhäferl vom Christkindlmarkt mitnehmen: Ist das Diebstahl?

Darf man die Glühweintassen mitnehmen?
Vorsicht beim Einpacken der Glühweinhäferln am Christkindlmarkt – das könnte als Diebstahl geahndet werden.

Mit einem Besuch am Christkindlmarkt verbindet man den süßen Duft von gebrannten Mandeln, bunte Lichter so weit das Auge reicht, und Glühwein, der nach Weihnachten schmeckt. 

Hinzu kommt das bunte Häferl in Stiefel- oder Herzform, das man am liebsten als Erinnerung mit nach Hause nehmen würde. Aber ist es eigentlich erlaubt, die Tasse einfach einzupacken? Oder handelt es sich um Diebstahl? Pfandgebühren hat man ja immerhin bezahlt. Auch auf Social Media wird dieses Thema jährlich aufs Neue diskutiert.

Tasse mitnehmen? Rechtlich gesehen Straftat

Rechtsanwalt Martin Soukup weiß die Antwort, wie er im Interview mit taff erläutert: "Formalrechtlich betrachtet wäre es also ein Diebstahl [...]. Andererseits, in der Praxis stellt sich die Frage, ob der Pfandbetrag nicht höher ist als der Wert der Tasse." Grundsätzlich gilt: Wer das Glühweinhäferl einfach mit nach Hause nimmt, macht sich rechtlich gesehen strafbar. Es ist also streng genommen verboten. 

In der Regel keine strafrechtliche Verfolgung

Das Pfand dient als Sicherheit für die Standbetreiber, das Glühweinhäferl anschließend wieder retour zu bekommen. Die Frage ist, ob das Pfand nur eine Leihgebühr darstellt oder man die Glühweintasse durch das Pfand gekauft hat.

In der Regel wird das Pfand jedenfalls so hoch angesetzt wird, dass es den Warenwert abdeckt. Deswegen bereichern sich die Gäste des Christkindlmarkts auch nicht, wenn die Tasse in die Tasche wandert. Die Standbetreiber nehmen daher auch keinen Schaden, sodass die Mitnahme der Häferln geduldet und nicht strafrechtlich verfolgt wird. "Ist das Pfand allerdings niedriger als der Warenwert, so ist das sehr wohl strafbar", so Anwalt Dr. Marcus Januschke im Ö3-Interview. Je nach Fall müsste man dann der Frage nachgehen, ob es sich um Betrug oder Unterschlagung handeln würde, so der Strafrechtsexperte gegenüber Ö3

Im Grunde genommen rechnen die Betreiber der Stände aber damit, dass Besucher die Tassen gerne mal mitnehmen – das wird sowohl bei der Produktion als auch bei der Höhe des Pfandbetrages berücksichtigt. Das bedeutet aber nicht, dass man Punschhäferln ganz einfach mit nach Hause nehmen darf. 

Zur Sicherheit einfach nachfragen

Wer ein Häferl vom Christkindlmarkt gerne mitnehmen möchte, sollte am besten einfach bei den Standbesitzern nachfragen, ob das in Ordnung ist. In der Regel werden die wenigsten Nein sagen.

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