20-Jährige verkaufte ihr Baby für 50 Dollar und Markenkleidung

20-Jährige verkaufte ihr Baby für 50 Dollar und Markenkleidung

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Eine 20-jährige US-Amerikanerin muss sich vor Gericht verantworten, weil sie ihr Baby für 50 US-Dollar (rund 45 Euro) sowie Kleidung verkauft hatte. Die Schwägerin der Neo-Mutter wandte sie an die Polizei und brachte die Ermittlungen zu dem unglaublichen Fall ins Rollen.
Am 3. April 2024 teilte Amber Booth (20) auf ihrem Facebook-Profil die frohe Botschaft in Form eines Fotos mit einem positiven Schwangerschaftstest sowie Ultraschallbildern: "Ich habe ein Geheimnis gehütet ... Baby Garvin ... November 2024", hieß es da noch volle Vorfreude und einem rührseligen Emoji.
Doch kurz nach der Geburt wollte die junge Frau ihr Kind offenbar loswerden, wie einem Bericht von Newsbreak sowie des Senders abc News zu entnehmen ist.
Kaufvertrag für Babyhandel
Rund zwei Wochen nach der Entbindung soll Booth von Alabama nach Arkansas gefahren sein und ihre Neugeborenes an eine fremde Frau übergeben haben. Als die entsetzte Schwägerin Wind von der Sache bekam, versuchte diese, den Säugling in ihre Obhut zu nehmen, doch die Frau verwies sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag, der von einem Notar aufgesetzt wurde.
Das Dokument sei jedoch rechtlich nicht ausreichend, da die richterliche Genehmigung für eine Adoption fehlte.
Baby für 50 Dollar und Markenklamotten verkauft
Am 24. Februar wurde Booth festgenommen und gestand im Laufe der Ermittlungen, "mehrere Markenklamotten und 50 Dollar in bar" für den Verkauf ihres Babys erhalten zu haben. Die 20-Jährige behauptete, davon ausgegangen zu sein, dass die Vormundschaft nur temporär sei.
Wegen "Annahme einer Entschädigung für eine Adoption" wurde sie ins Gefängnis gebracht, aber auf Kaution kurz darauf wieder freigelassen. Am 19. März muss sie sich vor Gericht verantworten und im Falle einer Verurteilung mit bis zu 25 Jahren Haft rechnen.
Ambers Schwägerin hat inzwischen die Vormundschaft für den kleinen Jungen beantragt und die Familie hofft, das Sorgerecht für das Kind wiederzuerlangen.
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