Ein Schiedsgericht muss jetzt entscheiden, ob bei der Wahl nur die Liste Mittendorfer wahlberechtigt war, oder die Wahl zu wiederholen ist.
Auch da gibt es Konflikte. Denn das vermeintlich neue Präsidium will sein eigenes Schiedsgericht am 30. Juli im Holiday Inn in Villach tagen lassen. Das Gremium des alten Präsidiums tagt am 14. August. In diesem ist Rechtsanwalt Klaus Ainedter der Vorsitzende. Der Jurist sieht die Lage gelassen: „Unabhängig von der Zuständigkeit des ’alten’ oder des ’neuen’ Schiedsgerichts ist die Entscheidung über die Wahlanfechtungen aufgrund der offensichtlichen Formfehler vorhersehbar, weshalb auch das neue Schiedsgericht, dessen Mitglieder Tomanek und Klump mir über viele Jahre bestens bekannt sind und die ich selbstredend sehr schätze, zu derselben Beurteilung kommen muss, wie im Übrigen jeder andere auch, der in Kenntnis des Inhalts der Wahlanfechtungen ist, ohne jedoch der Entscheidung des Schiedsgerichts vorgreifen zu wollen. Ungeachtet dessen halte ich trotz eines anderslautenden Schreibens des neuen Präsidiums die Zuständigkeit des „alten“ Schiedsgerichts für gegeben, da es wohl im Sinne einer objektiven Entscheidungsfindung, unabhängig einer allfälligen Berücksichtigung eigener Interessen, nicht sein kann, dass Mitglieder eines Schiedsgerichts über die Gültigkeit eines Wahlvorschlags entscheiden, bei der sie sich im Falle der Feststellung der Nichtigkeit bzw Ungültigkeit selbst wieder ihres Amtes entheben werden würden. Außerdem anerkennen die die Wahlvorschläge anfechtenden Vereine und Verbände ausdrücklich das neue Schiedsgericht nicht an."
Dass trotz dieser Unsicherheiten das neue Präsidium den langjährigen Geschäftsführer Christian Hartl entlassen hat, rundet das Bild ab. Ob allen Präsidiumsmitgliedern bewusst ist, dass sie mit ihrem Privatvermögen haftbar sind, ist unwahrscheinlich. Sonst hätten sie nicht eine solche Kündigung, die Schadenersatzansprüche nach sich ziehen wird, ausgesprochen.
Fortsetzung der Geschichte
Übrigens war der Eishockeyverband bis Donnerstag, 14 Uhr, laut Vereinsregister ohne Führung. Zwar wurde vom neuen Präsidium bei der Vereinsbehörde die Anzeige für den Eintrag gestellt, doch es fehlte etwas. Richtig, die Unterschrift. Ein vollständiger Antrag wurde am Nachmittag nachgereicht.
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