Blut-Doping-Video: Veröffentlichung Verstoß gegen Ehrenkodex

NORDISCHE SKI-WM 2015 IN FALUN: PK LANGLAUF / BALDAUF, HAUKE
Der Presserat entschied, dass der Persönlichkeitsschutz des Sportlers "zur Gänze missachtet" worden sei.

Die Veröffentlichung eines Videos im Zuge des Doping-Skandals bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld im Februar war ein Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Das hat der Senat 3 des Presserats in einer aktuellen Entscheidung festgestellt. Mehrere Medien hatten das Video, in dem ein Sportler beim Eigenblut-Doping zu sehen war, online gestellt. Der KURIER hatte sich bewusst dagegen entschieden.

Entstanden war das Video bei einem Polizeieinsatz, die Exekutive hatte den Sportler auf frischer Tat ertappt. Ein Beamter hatte den Clip angefertigt und anschließend in einer WhatsApp-Gruppe mit Kollegen geteilt. Von dort fand es den Weg in die Medien. Der Polizist wurde dafür im April nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.

"In einem heiklen Moment" bloßgestellt

Da das Gesicht des Sportlers "weder verpixelt noch auf eine andere Art und Weise unkenntlich gemacht" war, sei bei der Veröffentlichung in den Online-Medien der Schutz seiner Persönlichkeit "zur Gänze missachtet" worden, schrieb der Presserat am Mittwoch in einer Aussendung. Mit dem grundsätzlichen öffentlichen Interesse an Doping-Fällen sei dies nicht zu rechtfertigen: "Auch ein mutmaßlicher Straftäter - selbst wenn es sich dabei um einen prominenten Sportler handelt - hat in einem gewissen Umfang Anspruch auf Persönlichkeitsschutz." Der Athlet sei "in einem heiklen Moment" bloßgestellt worden.

Eine Bereicherung des öffentlichen Diskurses sei mit der Veröffentlichung auch nicht bezweckt worden, ist sich der Senat sicher: Die Medien hätten das "sensible Bildmaterial nicht in erster Linie deshalb ins Netz gestellt, um die Bevölkerung wachzurütteln. Vielmehr diente es vor allem dazu, den Voyeurismus und die Sensationsinteressen gewisser Leser zu bedienen und dadurch hohe Klickraten zu erzielen." Und schließlich sei es "unweigerlich zu einer medialen Vorverurteilung des Betroffenen während der strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn" gekommen.

Mittlerweile haben laut Presserat die meisten Medien das Video wieder entfernt. Das Verfahren wurde aufgrund von Leserbeschwerden aufgenommen. Die betroffenen Medien forderte der Presserat wie üblich auf, die Entscheidung zu veröffentlichen. Nicht alle akzeptieren indes die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats.

Doping-Video mit Folgen

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