Causa LASK: Keine Verfahren gegen andere Klubs
Die Fußball-Bundesliga wird auf Basis des vorliegenden Foto- und Videomaterials neben dem LASK kein Verfahren gegen einen weiteren Club wegen des Vorwurfes der verbotenen Durchführung von Mannschaftstrainings in der Corona-Pause einleiten.
Der Vorstand der Liga sehe nach „sorgfältiger Prüfung“ sämtlicher Unterlagen keine Grundlage dafür, gab die Bundesliga am Mittwoch bekannt.
Die Liga hatte das Fotomaterial über vermeintliche Verstöße gegen das Fairplay vergangene Woche vom Senat 1 erhalten, vor dem sich der LASK verantworten muss.
Die Linzer haben mittlerweile eingestanden, viermal unerlaubterweise Mannschaftraining mit Körperkontakt absolviert zu haben - in einer Phase, in der wegen der Corona-Maßnahmen nur Kleingruppentraining erlaubt war. Der Senat 1 tagte dazu am Mittwochabend erstmals. Ein Urteil ist wegen des Aktenumfanges aber noch nicht zu erwarten.
Neben den vom LASK eingebrachten Fotos der Konkurrenz lag auch ein Video eines öffentlichen Kleingruppentrainings von Rapid zur Prüfung vor. Die betroffenen Clubs seien laut Liga-Angaben zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.
In keinem der überprüften Fälle seien Nachweise der Durchführung eines Mannschaftstrainings mit uneingeschränktem Körperkontakt vorgelegen, hieß es von der Bundesliga.
Unbeabsichtigter Körperkontakt
„In einzelnen Fällen kam es zu unbeabsichtigten Körperkontakten - wie beim SK Rapid - und in anderen zur Nichteinhaltung des Mindestabstandes von Einzelpersonen“, schrieb die Liga.
„Die betroffenen Klubs konnten aber glaubhaft darlegen, dass es sich um Einzelfälle gehandelt hat und darüber hinaus alle Maßnahmen ergriffen wurden, um das Training in Kleingruppen ohne Körperkontakt gemäß den Vorgaben durchzuführen.“
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