EM wird zur Chefsache: Spielregeln am Arbeitsplatz

EM wird zur Chefsache: Spielregeln am Arbeitsplatz
Trotz EM-Euphorie ist am Arbeitsplatz nicht alles erlaubt.

Während das österreichische Nationalteam in Frankreich um Ruhm, Ehre und im Optimalfall den Einzug ins EM-Achtelfinale kämpft, fiebert in der Heimat ein ganzes Land vor den Fernsehgeräten mit. Ein ganzes Land? Nein. Denn freilich gibt es selbst jetzt noch Menschen, die sich der Euphorie nicht beugen wollen und werden. Und selbst die hartgesottensten Fußballfans haben auch andere Verpflichtungen. Arbeiten zum Beispiel. Dabei gelten am Arbeitsplatz ebenso wie auf dem Fußballfeld gewisse Spielregeln. Nicht alles ist erlaubt: "Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht", empfiehlt Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer. Eine Maßnahme, die den Arbeitnehmern wohl die eine oder andere Unannehmlichkeit ersparen würde.

Fernsehen am Arbeitsplatz? Abzuklären mit dem Vorgesetzten. In den meisten Jobs ist das Fernsehen während der Arbeitszeit nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. In Lokalen oder Wettbüros, in denen dies zum täglich Brot gehört, besteht nur dann ein Problem, wenn die geforderte Arbeitsleistung darunter leidet. Selbiges gilt für das Radiohören oder die Privatnutzung des Internets.

Kein Alkohol

Worauf selbst der Chef persönlich keinen Einfluss hat, ist das Alkoholverbot während der Arbeit. Gibt es dieses, haben sich die Mitarbeiter daran zu halten. Da kann das Fußballspiel noch so spannend, das Bier im Kühlschrank noch so verlockend sein. Das gilt auch für gemeinsame Fußballnachmittage oder -abende, die im Betrieb stattfinden.

Deutlich einfacher ist es da, der Mannschaft in Frankreich symbolischen Beistand zu leisten. Mit Flaggen oder anderen Fan-Utensilien. Dies hängt aber ebenfalls vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. Der Vorgesetzte hat auch hier das letzte Wort. Daher wiederholt Kalliauer seinen Tipp: "Auch wenn die Euphorie groß sein wird, sollten die Beschäftigten achtsam sein und mit ihren Arbeitgebern Spielregeln vereinbaren."

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