Hobbykicker können auch in der Halle unverändert weitermachen
Update: Corona-Maßnahmen treten erst mit Sonntag, 25. Oktober, in Kraft. Sportstättenbetreiber zeigen sich verunsichert.
Seit die Bundesregierung am Montag weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen bekanntgegeben hat, herrscht bei Freizeitsportlern eine gewisse Unsicherheit, was nun ab Freitag, 0.00 Uhr gelten soll. Mittlerweile wurde das Inkrafttreten der Verordnung auf Sonntag verschoben.
Während für den Amateurvereinsbereich, vor allem für Mannschaftssportarten im Freien, relativ schnell festgelegt wurde, dass die für die Sportart spezifische Teilnehmerzahl (2 x 11 + 5 Reservespieler beim Fußball) erlaubt bleiben soll, war die Sache für Hobbyspieler, die in der kalten Jahreszeit die Sporthallen bevölkern, nicht so klar. Würde sich die neue magische Zahl sechs, die für Gruppen jeder Art indoor gelten soll, auch auch auf die Spielerhöchstzahl auswirken?
Orientierung an Verbandsregeln
Aus dem Sportministerium erfuhr der KURIER nun folgende Regelung.
Für Hallenfußball gilt: maximal 2 x 6 Spieler, sofern sich die Dimension des Spielfeldes an jener orientiert, die vom jeweiligen Verband vorgegeben wird. Das wären in der Halle 30 bis 60 Meter Länge und 15 bis 25 Meter Breite.
Der überwiegende Teil der Hobbyfußballer kann demnach vorerst auch in der Halle unverändert weitermachen. Überdies sollen Ersatzspieler erlaubt sein.
Neue Corona-Maßnahmen: Indoor sechs Personen, outdoor zwölf
Auch für Kleinfeldflächen im Freien (Erwachsene) "von 45 bis 60 Meter Länge und Breite" soll diese Lösung gelten.
Die Regelung ist auch auf die meisten anderen Mannschaftssportarten, die in der Halle ausgeübt werden, anwendbar. "Der aktive Sport soll weiter aufrecht bleiben", betonte Sportminister Werner Kogler (Grüne) bereits bei der Pressekonferenz am Montag.
Verschärfungen vorbehalten
Dennoch sind Hobbysportler dazu aufgerufen, das weitere pandemische Geschehen zu berücksichtigen. "Durch die derzeit sehr dynamische Entwicklung im Bereich der Infektions- und Hospitalisierungszahlen muss sich die Bundesregierung vorbehalten, falls notwendig, weitere Verschärfungen auf den Weg zu bringen", sagt Kogler-Sprecher Manfred Behr zum KURIER.
Zu beachten ist überdies, dass in den Räumlichkeiten der Sportstätten, außer am Spielfeld selbst, die Maskenpflicht gilt.
Noch nicht ganz geklärt scheint, ob das Bewirtungsverbot, das Zuschauer bei Profisportveranstaltungen trifft, analog auch für Kantinen in allen Sportstätten gilt. Auch eine Präzisierung zu den Personenzahlen in Sanitärbereichen steht noch aus. Manche Sportstättenbetreiber, wie etwa der Soccerdome Wien, bitten ihre Gäste jedenfalls, bereits für den Sport fixfertig angezogen aufs Gelände zu kommen.
Unsicherheit bei Betreibern
Bei dem Anbieter Soccerdome, der zwei Standorte in Wien betreibt, zeigte man sich am Donnerstagnachmittag, also wenige Stunden vor dem zunächst geplanten Inkrafttreten der Verordnung, noch verunsichert und unterinformiert. Inhaber Gerhard Badhofer erklärt, man wisse eigentlich noch nicht, was man den Hobbyspielern vor Ort mitteilen könne. Er verwies auf einen Artikel in der Presse, in dem davon die Rede ist, dass zwar Sechsergruppen trainieren, aber sich nicht vermischen dürfen.
Demnach werde auch nicht zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden, die Sechs bleibe die Sechs, außer bei erwachsenen Begleitpersonen fürs Kinderturnen.
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