Transparenz bei Gehältern bleibt ein Fremdwort

"Bei uns ist es so, dass er die gesamte Wäsche macht." Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) lässt lieber ihren Mann ans ungebügelte Hemd.
Die Maßnahmen von 2011 fangen an zu wirken. An der Einkommensschere ändert das nichts.

Obwohl die Transparenz bei Gehältern steigt, hat sich das Lohnniveau nicht verändert. Das ist das Resultat einer Studie, die das Ministerium für Bildung und Frauen in Auftrag gegeben hat. Das Gleichbehandlungsgesetz von 2011 hatte das ambitionierte Ziel, die Einkommen zwischen Männern und Frauen anzugleichen. Die Maßnahmen werden mehr schlecht als recht umgesetzt – das Ziel wird aber weiterhin klar verfehlt.

Konkret ging es bei der Gesetzesnovelle um zwei Neuerungen: Zum einen müssen Unternehmen in ihren Stelleninseraten den Mindestlohn laut Kollektivvertrag und Bereitschaft zur Überbezahlung geschlechtsneutral vermerken. Zum anderen sind Unternehmen ab 150 Mitarbeitern verpflichtet, alle zwei Jahre dem Betriebsrat einen firmeninternen Einkommensbericht zu übergeben.

Inserate im Osten genauer

2011 waren nur auf knapp der Hälfte aller Ausschreibungen Informationen über das zu erwartende Entgelt vermerkt, 2014 schon auf fast 90 Prozent. Auffällig ist, dass vor allem im Osten Gehaltsangaben gemacht werden, in Vorarlberg allerdings nur in jedem zweiten Inserat. Ein Kritikpunkt ist, dass kaum jemand weiß, wo man sich über Stelleninserate ohne Gehaltsangabe beschweren kann. Das führt de facto zu Straffreiheit. Um Gehaltsverhandlungen zu erleichtern, empfiehlt die Studie, auch die Bandbreiten zwischen Mindest- und Höchstgehalt anzugeben.

Geheime Offenlegung?

Einkommensberichte werden zwar flächendeckend gemacht, aber entsprechen meist nur den Mindestanforderungen, listen also nur Gehälter auf und trennen nach Geschlecht. Laut Auskunft des Ministeriums kommen differenziertere Berichte vor allem von Unternehmen, denen Gleichberechtigung und Transparenz ohnehin schon ein Anliegen sind. Die Ergebnisse werden den Betriebsräten vorgelegt. Mitarbeiter können die Berichte beim Betriebsrat einsehen.

Die Nachfrage danach hält sich mangels Wissen um deren Existenz in Grenzen. Nur jeder vierte Beschäftigte in einem betroffenen Unternehmen weiß, dass es die Berichte gibt, nur jeder sechste wurde aktiv darüber informiert. Personalmanager bestätigen laut Angaben des Ministeriums, dass Unternehmen ihre Berichte auch deshalb verschweigen, um Diskussionen zu vermeiden.

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