ÖAMTC warnt Kroatien-Urlauber vor drastisch höheren Verkehrsstrafen

ÖAMTC warnt Kroatien-Urlauber vor drastisch höheren Verkehrsstrafen
Reisende müssen mit Strafen bis zu 2.700 Euro rechnen. Strafzettel nicht ignorieren, Wiedereinreise kann sonst problematisch werden.

Österreicher, die im Spätsommer einige Tage in Kroatien verbringen möchten, seien gewarnt: Mit 1. August 2019 hat das beliebte Urlauberland die Strafen für viele Delikte im Straßenverkehr teils drastisch erhöht. "Österreichische Reisende sollten sich aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt an die örtlichen Regeln halten. Es drohen jedoch auch empfindliche Strafen von bis zu 20.000 Kuna, umgerechnet also rund 2.700 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe", warnt Verena Pronebner, Juristin des Mobilitätsclubs. Im Wiederholungsfall könne das Fahrzeug beschlagnahmt und ein vorläufiges Fahrverbot vor Ort verhängt werden.

Ein Überblick über erhöhte Strafsätze

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

  • Mehr als 50 km/h 1.350 bis 2.700 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 60 Tagen
  • 30 bis 50 km/h: 405 bis 950 Euro
  • 20 bis 30 km/h: 135 Euro

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:

  • Mehr als 50 km/h: 675 bis 2.030 Euro
  • 30 bis 50 km/h: 270 Euro
  • 10 bis 30 km/h: 68 Euro

Rotlichtverstoß & Nichthalten an Fußgängerüberweg:

  • 405 bis 950 Euro (bisher ab 270 Euro)

Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss:

  • 405 bis 2.700 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 60 Tagen (bisher ab 95 Euro)

Handyverstoß & Verstoß Helmpflicht Motorrad:

  • 135 Euro (bisher ab 65 Euro)

Der kroatische Gesetzgeber begründet die Verschärfung mit der hohen Anzahl schwerster und tödlicher Unfälle. Die Zahl der tödlichen Unfälle in Kroatien pro eine Million Einwohner lag 2018 mit 77 Todesopfern weit über dem EU-Durchschnitt (49) und deutlich höher als in Österreich (45).

Strafzettel nicht ignorieren

Offene Strafen aus dem EU-Ausland, so auch aus Kroatien, können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. "Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden", warnt die Juristin. "Auch bei der Wiedereinreise nach Kroatien ist die Einforderung der Strafe möglich." ÖAMTC-Mitglieder, die einen kroatischen Strafzettel erhalten, können sich kostenlos an die Rechtsberatung des Clubs wenden. Infos: www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Sämtliche Verkehrsbestimmungen und weitere Infos zu Kroatien findet man in der Länder-Info des Mobilitätsclubs: www.oeamtc.at/laenderinfo.

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