Transparenz-Paket: Die Seife-Prüfung

Transparenz-Paket: Die Seife-Prüfung
Das Parlament verabschiedet am Mittwoch neue Sauberkeitsregeln – und will damit endlich aus den schmutzigen Schlagzeilen kommen.

Am Mittwoch ist großer Waschtag im Parlament: Ein Jahr lang war vom Korruptionssumpf, von schmutzigen Geschäften die Rede – jetzt soll das Sauberkeitspaket im Nationalrat beschlossen werden. Parteienfinanzierung, Anti-Korruptionsgesetz, Lobbyistengesetz, Offenlegungspflichten – bis zur letzten Sekunde wurde um Details gerungen. Der KURIER klärt die letzten offenen Fragen:

Ist die höhere Parteienförderung ein gerechtfertigter Preis für mehr Transparenz?

Die Antwort spricht aus den Fakten: Die Bundesparteien bekommen künftig 4,60 Euro pro Wahlberechtigtem und Jahr, die Länder dürfen weiterhin bis zu 11 Euro ausschütten. Die Erhöhung im Bund erscheint im Vergleich zu den Ländern gerechtfertigt, aber die Länder hätten ihre hohen Förderungen mehr als derzeit geplant reduzieren müssen, damit in Summe die Belastung für die Steuerzahler zumindest gleich bleibt. In Summe wird die jährliche Bundesförderung von 18 Millionen (Parteienförderung plus anteilige Wahlkampfkostenrückerstattung) auf 29 Millionen erhöht (Grafik) . Der Kostenbeitrag für Nationalratswahlen, den es bei regulären und bei vorzeitigen Neuwahlen gab, wird gestrichen.

Ist das vielzitierte "Anfüttern" jetzt verboten?

Jein. Anfütterung heißt, sich Amtsträger mit regelmäßigen Zuwendungen "gewogen" zu halten. Das soll jetzt verboten werden – die Regel ist aber nicht wasserdicht, kritisieren Experten. Von 2008 bis 2009 galt das strengste Gesetz : Damals genügte es, Amtsträger "in Hinblick" auf ihre Tätigkeit zu beschenken. Salopp gesagt: Wer den Minister beschenkt, weil er Minister ist, macht sich strafbar. 2009 wurde das Gesetz entschärft, seither muss ein Zusammenhang zwischen einem Geschenk und einer Amtshandlung bewiesen werden. In der Praxis ist das unmöglich. Das Gesetz, das ab Juli gilt, ist schärfer – aber nicht so scharf wie das bis 2009 geltende. Ab 1. Juli muss Funktionären ein "Vorsatz" nachgewiesen werden, sich durch Zuwendungen bei der Amtsführung beeinflussen zu lassen.

Wie kann man diesen "Vorsatz" nachweisen?

Franz Fiedler, der Präsident von Transparency Österreich, sagt: "Das wird schwierig. Der Passus wird so manche Angefütterte retten." Auch für die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist die Formulierung problematisch, sagt deren Sprecher Erich Mayer: "Alle Beteiligten werden den Vorsatz bestreiten. Das kann dazu führen, dass die neuen Bestimmungen ähnlich unwirksam sind wie die derzeit geltenden." Die Sanktionen sind aber hart: bis zu fünf Jahre Haft für angefütterte Amtsträger.

Gibt es weitere Lücken?

Ja. Anfüttern ist eine Zuwendung ohne klares Gegengeschäft und wird (wieder) strafbar. Daneben gibt es natürlich den direkten Austausch von Zuwendung und Amtshandlung. Bestechlichkeit (Geschenke für pflichtwidriges Verhalten) war schon bisher strafbar. Per 1. Juli werden auch Geschenke für pflichtgemäßes Verhalten strafbar – weil Entscheidungen des Staates nur nach sachlichen Kriterien fallen sollen. Gemeinnützige Zwecke sind aber ausgenommen. Ein "Einfallstor" für Korruption, so Mayer. Denn damit sind Spenden an Vereine als Dankeschön für eine Amtshandlung in Ordnung – auch wenn der Amtsträger selbst eine Funktion in dem Verein ausübt.

Gibt es auch in der Offenlegung Hintertüren?

Fiedler kritisiert, dass Minister nicht von der Offenlegung der Nebeneinkünfte betroffen sind – Abgeordnete müssen ihre Nebengeschäfte in Zukunft genauer melden als bisher. Das Problem: Minister fallen nicht unter das Parteiengesetz. Das müsste gesondert geregelt werden. Außerdem sind Ministern Nebeneinkünfte verboten. Ein Fall wie die Homepage, die Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von der Industriellenvereinigung bezahlt wurde, wäre nicht meldepflichtig – aber das Anfütterungsverbot würde greifen. Für Aufregung hat kurz vor Schluss auch gesorgt, dass die Parteien Spenden, Sponsorings und Inserate offenlegen sollen; Sanktionen im Gesetzesentwurf aber nur für unterschlagene Spenden vorgesehen sind. Das sei wohl in der Hitze des Gefechtes passiert, sagt Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. Die Regierung wollte anfangs nur Spenden offenlegen. Nachdem das um weitere Punkte ergänzt wurde, sei einfach vergessen worden, die entsprechenden Passagen auch bei den Sanktionen einzufügen.

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