Tierschützerprozess: Freispruch rechtskräftig

Tierschützerprozess: Freispruch rechtskräftig
Der Freispruch der Tierschützer vom Mafia-Paragrafen ist rechtskräftig. Berufung bei Vorwürfen der Nötigung, Sachbeschädigung, Widerstand und Tierquälerei.

Die in Wiener Neustadt wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor Gericht gestandenen Tierschützer haben einen Sieg errungen: Ihr im Mai 2011 erfolgter Freispruch vom Mafia-Paragrafen 278a StGB ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wird allerdings berufen - und zwar gegen die Freisprüche wegen schwerer Nötigung, schwerer Sachbeschädigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei. Das teilte Sprecher Erich Habitzl am Freitag in einer Aussendung mit.

Berufen werde in diesen Fällen wegen "Nichtigkeit und Schuld", wie Habitzl sagte. Für sechs der 13 Angeklagten - ihnen wurde nur die kriminelle Organisation zur Last gelegt - ist das Urteil somit rechtskräftig.

"Mafia-Paragraf" - Justizministerium kündigt Reform an

Der vielkritisierte Mafia-Paragraf 278a Strafgesetzbuch (StGB) wird reformiert. Das hat das Justizministerium am Freitag angekündigt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt den im Mai 2011 erfolgten Freispruch der 13 Tierschützer vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach eben diesem Paragrafen anerkannt.

Der Paragraf stammt in seiner derzeitigen Form aus dem Jahr 1997. Er "hat in der Praxis seine ursprüngliche Zielsetzung nicht so erreicht, wie man sich das damals erwartet hat", sagte ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (V) zur APA. Deshalb sei nun eine gesetzliche Reform geplant - dies habe auch die im vergangenen Jahr gestartete Evaluierung empfohlen.

Ein entsprechender Ministerialentwurf soll laut dem Sprecher noch im Sommer in Begutachtung gehen, hieß es. Was genau darin enthalten sein wird, werde "demnächst" bekanntgegeben.

Nach Wunsch des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser - er zeigte sich über die nun erfolgte Rechtmäßigkeit des Freispruchs "erleichtert" - sollte im Zentrum des künftigen Gesetzes die Bereicherungsabsicht stehen, meinte er in einer Aussendung. Diese sei nämlich "ein typisches Merkmal krimineller Organisationen" und verhindere, dass zivilgesellschaftliche Aktivitäten ins Visier genommen werden können.

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