Zwei Prozent mehr für die Parteien: Eine Erhöhung, die keine sein will

Die Parteienförderung wird erhöht, doch deutlich geringer als gesetzlich vorgesehen, betonen Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache.
Statt 7,8 bekommen die Parteien nur zwei Prozent mehr. Dafür steigen auch Grenzen für Spenden.

Die Parlamentsparteien bekommen heuer mehr als eine halbe Million Euro mehr an Förderungen, trotzdem spricht die Bundesregierung von einer Verringerung. Richtiger wäre freilich, von einer Verringerung der Erhöhung zu sprechen.

Nach dem aktuellen Parteiengesetz stünde den Parteien eine Erhöhung um 7,8 Prozent zu. Am Mittwoch beschloss jedoch der Verfassungsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ eine Gesetzesänderung. Demnach soll die bisherige Regelung, wonach erst erhöht wird, wenn die kumulierte Inflation seit der letzten Erhöhung mehr als fünf Prozent beträgt, einer jährlichen Valorisierung weichen. In diesem Jahr sind das zwei Prozent. Damit wird nur um 590.000 statt um 2,3 Millionen Euro erhöht.

Zwei Prozent mehr für die Parteien: Eine Erhöhung, die keine sein will

Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen laut Bundeskanzler Sebastian Kurz 10 Millionen Euro eingespart werden. „Es ist keine Erhöhung, sondern eine Verringerung“, sagte dann auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Mittwoch.

Kurz beklagte in diesem Zusammenhang „ultimative Falschinformationen“ auf Ö3, wo von Erhöhungen die Rede gewesen sei. Der ORF-Redakteursrat wies die Kritik zurück und betonte, man habe „korrekt berichtet“.

Für die Opposition "eine Zumutung"

Egal, wie man die Erhöhung auch nennt, die Opposition ist wenig begeistert davon. Nikolaus Scherak von den Neos bezeichnet sie als „Zumutung für die Steuerzahler“. Auch Peter Pilz (Jetzt) hat „kein Verständnis dafür“, dass die Parteien mehr Geld bekommen, wenn gleichzeitig „die Mindestsicherung gekürzt wird“.

Für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda „wäre die Erhöhung okay“, wenn auch über Obergrenzen für Parteispenden und schärfere Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfkosten-Obergrenzen geredet würde. Die ÖVP hatte diese im Wahlkampf 2017 um sechs Millionen Euro überschritten, die FPÖ um vier Millionen. Die Strafen dafür betragen 10 bis 20 Prozent des überschreitenden Beitrags.

Meldegrenzen erhöht

Spendenobergrenzen sieht die Novelle keine vor. Dafür werden die Grenzen, ab denen Parteispenden gemeldet werden müssen, künftig ebenfalls um die Inflation erhöht. Ebenso die Wahlkampfkostenobergrenze.

Dass dadurch von runden Beträgen abgewichen wird, sorgt bei Politikwissenschaftler Hubert Sickinger für Kritik. Dies würde zu weniger Klarheit führen. Überhaupt sieht er die Erhöhung kritisch: Diese Schwellen in Österreich seien ohnehin schon sehr hoch.

Zusätzlich zur normalen Förderung können sich die Parteien heuer über zusätzliche rund 13 Millionen Euro Sonderförderung für die EU-Wahl freuen. Die entsprechende Wahlkampfkostenrückerstattung wird ebenfalls um zwei Prozent von 2 auf 2,04 Euro pro Wahlberechtigtem erhöht.

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