Zusperren ist rechtlich kein Muss – Hauptsache ist, der Staat tut etwas

Lockdown für Ungeimpfte.
Wie die Politik Leben schützt, ist ihr überlassen – auch, wenn Experten konkret einen Lockdown fordern.

Das Gesundheitssystem ist am Limit. Um einen Kollaps zu verhindern, kann der Gesundheitsminister laut Covid-19-Maßnahmengesetz einen Lockdown verordnen. „Kann“. Aber muss er das nicht sogar – angesichts der Infektionslage, die sich seit Wochen zuspitzt?

In der Presse erklärt ein Jurist am Beispiel Salzburg, dass sich Politiker des Amtsmissbrauchs schuldig machen könnten, wenn sie keinen Lockdown verhängen.

Ist es Verfassungsbruch?

Für den Verfassungsjuristen Christoph Bezemek von der Uni Graz ist der Fall nicht so klar. „Der Staat hat den Schutz auf Leben zu gewährleisten, und dazu gehört ein funktionierendes Gesundheitssystem. Wie er das tut, ist aber nicht konkret vorgezeichnet, es gibt nicht diesen einen Weg. Jede Maßnahme ist ein Ergebnis komplexer Abwägungen“, erklärt er.

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