Zurück zur Maske? Gesundheitsminister spricht Empfehlung aus

Zurück zur Maske? Gesundheitsminister spricht Empfehlung aus
Auch Schutz-Impfungen sollten in Anspruch genommen werden. Es besteht keine Pflicht.

Angesichts der steigenden Krankheitsfälle von Corona und auch Influenza hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch dazu geraten, wieder dort Maske zu tragen, wo viele ältere oder kranke Menschen zusammenkommen - zum Beispiel in Spitälern, Pflegeheimen oder Arztpraxen. Das gilt auch, wenn Menschen dicht gedrängt aufeinander treffen, etwa in vollen Öffis. Eine dezidierte Maskenpflicht gibt es nicht. Denn eine Überlastung in den Krankenhäusern ist nicht gegeben.

Mitten in Corona-Wellen

"Wir stecken mitten in einer Corona-Welle. Das nationale Abwassermonitoring zeigt das ganz klar", so Rauch in einem Statement. Auch Influenza nimmt gerade Fahrt auf. Die Zahlen aus den Spitälern machen aber auch deutlich: Eine Überlastung ist derzeit nicht zu befürchten."

Derzeit liegen laut dem Dashboard zu Spitalsaufnahmen mit Atemwegserkrankungen zehn Personen wegen Covid-19 und niemand wegen Influenza auf den Intensivstationen (47. Kalenderwoche nach vorläufigen Zahlen). "Wer Maske trägt, schützt sich selbst und andere. Das gilt für alle Infektionskrankheiten, bei denen es aktuell zu mehr Ansteckungen kommt", sagte Rauch.

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Empfehlung auch zur Corona-Impfung

Der Gesundheitsminister appellierte, die kostenlose Corona-Impfung in Anspruch zu nehmen. Sie sei der beste Schutz vor einem schweren Verlauf. Auch Covid-19 Medikamente würden ausreichend zur Verfügung stehen. Auch die Influenza-Impfung wird heuer erstmals in allen Bundesländern kostengünstig angeboten. Sie ist vor allem bei Hausärztinnen und -ärzten erhältlich. Die Influenza-Impfung ist besonders für Menschen ab 60, mit Vorerkrankungen sowie für Babys und Kleinkinder empfohlen.

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Strengere Maßnahmen in manchen Krankenhäusern

Bereits am Dienstag veranlasste der Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV) aufgrund steigender Zahl von Covid-Erkrankungen, strengere Maßnahmen in seinen Einrichtungen einzuführen. So gilt, auch wenn Covid-19 seit 1. Juli keine meldepflichtige Erkrankung mehr ist, eine Testpflicht in allen WIGEV-Stellen für Patientinnen und Patienten mit Symptomen, selbst wenn diese nur mild sind. Bereiche mit vulnerablen Patienten in den Spitälern und Pflegeheimen werden besonders geschützt.

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