Zitierverbot: Kommt ein Maulkorb für Medien?

Zitierverbot: Kommt ein Maulkorb für Medien?
Die ÖVP will ein Gesetz, um Beschuldigte zu schützen; die Grünen sind dagegen. Wie funktioniert dieses "Zitierverbot" im Nachbarland Deutschland?

Der Ibiza-Akt ist ein Verschlussakt – dennoch landen regelmäßig brisante Details der Ermittlungen in den Medien. Die ÖVP will das künftig verhindern. Veröffentlichungen würden das Recht der Beschuldigten auf ein faires Verfahren und deren Privatsphäre verletzen, sagt ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Sie will ein „Zitierverbot“ nach deutschem Vorbild. Die grüne Justizministerin Alma Zadić sagt, die Regelung sei „totes Recht“.

Der KURIER hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur deutschen Regelung:

Was bedeutet das „Zitierverbot“?

Nach § 353d „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ dürfen Medien – vereinfacht gesagt – nicht im Wortlaut aus Dokumenten eines Strafverfahrens zitieren, bevor sie bei Gericht zur Sprache gebracht wurden – oder das Verfahren abgeschlossen ist. Es droht ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe.

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