Sporrer nach Tod eines Häftlings: "Entschuldige mich bei der Familie"
Zusammenfassung
- Justizministerin Sporrer entschuldigte sich bei der Familie eines verstorbenen Häftlings in Hirtenberg und gestand Kommunikationsfehler ein.
- Eine externe Expertenkommission untersucht den Todesfall, während Maßnahmen zur Verbesserung der Haftbedingungen und für psychisch beeinträchtigte Häftlinge angekündigt wurden.
- Sporrer thematisierte Überbelegung, geplante Haftanstaltsausbauten und äußerte sich zu Alternativen wie Fußfessel und Überstellungen von EU-Bürgern.
In der Strafanstalt Hirtenberg ist ein Häftling an schweren Verletzungen gestorben. Noch ist der genaue Hergang unklar, ein Justizwachebeamter wurde suspendiert, gegen weitere wird ermittelt. Als Folge hat Justizministerin Anna Sporrer eine externe Untersuchungsgruppe eingerichtet, der KURIER berichtete.
Am Dienstagabend sprach die Justizministerin in der ZIB 2 der Familie des Häftlings ihr Beileid aus: "Der Tod eines Häftlings, der Tod eines Menschen, dem die Freiheit entzogen worden ist, in der Obhut des Staates, ist eines der schlimmsten denkbaren Fälle. Ich möchte der Familie meine Anteilnahme ausdrücken. Der Verlust eines Menschen ist durch nichts zu ersetzen – und schon gar nicht, wenn es das eigene Kind ist."
Justizministerin lässt Strafvollzug untersuchen
Auch gestand sie "Fehler in der Kommunikation" den Angehörigen gegenüber ein. Denn: Am Tag nach dem Tod des Häftlings wurde der Familie zuerst mitgeteilt, dass der Mann an Herzversagen gestorben sei. Erst Recherchen des Falter brachten die näheren Umstände ans Licht. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit Moderator Armin Wolf, der erste Anruf aus der Justizanstalt an die Eltern sei „noch auf Basis einer vorläufigen Todesursache“ erfolgt, „nicht aufgrund des Obduktionsberichtes“. Der Fehler habe darin bestanden, dass „nachdem der vorläufige Obduktionsbericht vorgelegen ist, keine weitere Kommunikation mit den Eltern aufgenommen worden ist“. Dafür entschuldigte sie sich „als Ressortverantwortliche ausdrücklich“.
Auf die Frage nach einem persönlichen Kontakt mit der Familie sagte Sporrer, eine persönliche Kontaktaufnahme habe bisher jedoch nicht stattgefunden. Es sei üblich, dass „die Haftanstalt die Verständigung über den Todesfall vornimmt“.
JA Hirtenberg: "Person aus Führungsriege" suspendiert
Angesprochen auf Empfehlungen der Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2023 zur Entfernung von Betonbetten aus bestimmten Zellen sagte die Bundesministerin, diese Empfehlungen seien bekannt. Zwei Drittel dieser Zellen seien österreichweit bereits renoviert worden. In dem konkreten Fall wäre es Aufgabe der Justizanstalt gewesen, dafür zu sorgen; das sei „bedauerlicherweise nicht geschehen“. Zudem gestand sie zu: „Dieser Häftling hätte nicht in diese Zelle verbracht werden dürfen. Dafür trägt die Justizanstalt die Verantwortung.“
Zur Suspendierung im Zusammenhang mit dem Fall machte die Justizministerin keine Angaben zur Person. Sie sagte, sie wolle „in Hinblick auf die Rechte“ der Person in einem Disziplinarverfahren nicht benennen, wer suspendiert worden sei. Es handle sich jedoch um „jemanden aus der Führungsverantwortung“.
Sporrer verwies zudem auf die Einsetzung der Expertenkommission, die bis Ende Juni Empfehlungen erarbeiten soll. Sie betonte, es gehe darum, internationale Standards umzusetzen, wonach sich die Verwaltung nicht selbst überprüfen dürfe. Ein interner Bericht der Generaldirektion für den Strafvollzug liege vor und solle „noch einmal extern überprüft werden“, „damit nicht der Anschein entsteht, dass die Verwaltung sich selbst ein zu gutes Zeugnis ausstellt“. Die Kommission solle außerdem Vorschläge erarbeiten, insbesondere in Hinblick auf den Umgang mit psychisch beeinträchtigten Häftlingen.
Apropos: Zum psychiatrischen Personal in den Justizanstalten kündigte die Ministerin gleich eine Sofortmaßnahme an: „Wir werden die Honorarsätze erhöhen“, da man mit dem freien Arbeitsmarkt konkurriere und bisherigen zu niedrig gewesen seien.
Als weitere Maßnahme nannte sie die Errichtung einer eigenen Akutstation für psychisch beeinträchtigte Häftlinge im Normalvollzug und unterschied dabei zwischen Personen in forensisch-therapeutischen Zentren und Häftlingen, die im Normalvollzug psychische Beeinträchtigungen aufweisen oder entwickeln.
Sporrer: "Versäumnisse meiner Vorgänger"
Auch wurde das Thema Überbelegung von Haftanstalten angesprochen. Dazu sagte Sporrer, Fragen zur Strafhöhe und zur Verhängung bedingter oder unbedingter Strafen richteten sich an die „unabhängige Gerichtsbarkeit“, auf die sie als Justizministerin keinen Einfluss habe. Sie verwies darauf, dass Strafrahmen erhöht worden seien, „insbesondere im Sexualstrafrecht“. Als weiteren Faktor nannte sie die Bevölkerungsentwicklung: Österreich habe „um zwei Millionen Menschen mehr als vor 25 Jahren“, frühere Versäumnisse ihrer Vorgänger hätten dazu geführt, dass bei den Justizanstalten nicht entsprechend ausgebaut worden sei. Sie wolle nun den Bau und Ausbau weiterer Haftanstalten vorantreiben.
Zur Überstellung von EU-Bürgern in deren Heimatländer erklärte die Ministerin, dies werde „laufend gemacht“. Im letzten Jahr seien „208“ von „knapp 2.000“ EU-Bürgern überstellt worden. Kurzstrafige Häftlinge würden wegen des aufwendigen Verfahrens, etwa wegen Übersetzungen, in der Regel nicht überstellt; dies geschehe eher bei längeren Strafen.
Fußfessel statt Haftstrafe?
Vorschläge, bei kurzen Freiheitsstrafen eine frühere bedingte Entlassung vorzusehen, sieht die Ministerin nach wie vor zurückhaltend. Sie sagte, kurze Haftstrafen würden nicht zwingend wegen Bagatelldelikten verhängt, sondern häufig bei Wiederholungstätern, da es bereits Straferleichterungen wie Diversion oder Regelungen im Suchtmittelbereich gebe. Eine automatische Entlassung „ohne Bewährungshilfe und ohne ausreichende Resozialisierung“ bezeichnete sie als problematisch.
Und was ist mit dem elektronisch überwachten Hausarrest? Dazu erklärte Sporrer, dass zwei Regelungen zusammenspielten: die erweiterte Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests und der Wegfall des Erfordernisses der Generalprävention bei bedingter Strafnachsicht. Dadurch könne es vorkommen, dass Personen die Fußfessel nutzen könnten, „ohne in Haft gewesen zu sein“, wenn sie die Voraussetzungen erfüllten.
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