Todesfall Hirtenberg: Volksanwaltschaft warnte jahrelang vor Betonbetten

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Nach dem Tod eines Insassen in Hirtenberg erinnert Volksanwältin Schwarz an Empfehlungen, die nie umgesetzt wurden. Auch der Personalmangel ist seit Langem eklatant.

Ein 30-jähriger Gefängnisinsasse tobt, schreit, schlägt um sich – und mit dem Kopf auf dem Betonsockel seines Bettes auf. Am Abend stirbt er. 

Wie es zu der Tragödie im Dezember kam – und ob Justizwachebeamte sich schuldig gemacht oder ihn gar misshandelt haben – wird gerade ermittelt, parallel dazu prüft die Justiz den Fall intern.

Jetzt meldet sich Volksanwältin Gaby Schwarz (ÖVP) zu Wort; der Strafvollzug liegt in ihrem Geschäftsbereich: „Es hätte nicht so weit kommen müssen, wenn Empfehlungen der Volksanwaltschaft umgesetzt worden wären.“

Gaby Schwarz

Volksanwältin Gaby Schwarz (ÖVP). 

Schaumstoff statt Beton

Grundsätzlich sei der Betroffene mit einer „derartig starken psychischen Erkrankung in einer Justizanstalt fehl am Platz“ gewesen, sagt sie – ihre Kritik geht aber noch weiter: Die Volksanwaltschaft habe das Parlament in ihrem Jahresbericht schon 2020, 2021, 2022 und 2023 auf die Gefahrenpotenziale in besonders gesicherten Hafträumen hingewiesen. 

Gefordert wurde, die Liegekonstruktion aus Beton durch Liegequader aus stabilerem Hartschaumstoff auszutauschen. In solchen Räumen können Insassen kurzfristig angehalten werden, wenn sie verhaltensauffällig werden. Daher sei dort „besonders Augenmerk auf die Verhinderung von Eigen- und Fremdgefährdung zu richten“, erklärt Schwarz.

Warnungen an Ministerium und Parlamente

Im Mai 2023 sei die damalige Justizministerin sogar explizit vor Mängeln in der Justizanstalt Hirtenberg gewarnt worden: Die Kanten der in Beton ausgeführten Liegekonstruktion seien nicht abgerundet und stellten eine Gefahrenquelle dar.

Auch im Bericht „Präventive Menschenrechtskontrolle“ 2023 an das Parlament regte die Volksanwaltschaft einheitliche Mindeststandards für die Ausstattung von besonders gesicherten Zellen an. 

Der im Dezember verstorbene 30-Jährige war in genau so einer Zelle untergebracht.

Zur Klarstellung: Das Betonbett war nur ein Faktor in der Causa. Die Überprüfungen laufen noch. Nach jetzigem Kenntnisstand sieht Schwarz mehrere Aspekte eines Systemversagens.

Etwa in Zahlen, die sich der KURIER vom Justizministerium ausheben ließ (lesen Sie hier): Im Exekutivdienst sind 191 Planstellen – also jene Stellen, die der Gesetzgeber konkret festgesetzt hat – nicht besetzt. Offenbar ist die Justiz nicht in der Lage, genügend Menschen zu finden, die in der Justizwache arbeiten wollen, und das seit vielen Jahren.

Aus Sicht der Volksanwältin seien sogar noch mehr Planstellen nötig, weil es ja auch mehr Insassen gebe, sagt sie. Ausgelegt sind die 29 Justizanstalten in Österreich für 8.333 Personen, tatsächlich inhaftiert sind 9.020. Und um diese kümmern sich 3.148 Exekutivbeamte.

Noch einmal gegenübergestellt: Es gibt 687 Insassen zu viel und 191 Beamte zu wenig. An Fachpersonal fehlen vor allem Sozialarbeiter (22 offene Stellen) und Allgemeinmediziner (10).

Zahl der Insassen und Beschäftigten

„Ich will den Strafvollzug nicht schlechtreden“, betont Schwarz. „Es gibt extrem engagiertes Personal, das tagtäglich unter einem enormen Druck steht.“ 

Sie hofft, dass der Fall Hirtenberg zu einem Umdenken führt, und appelliert an die Politik: „Die Menschenrechte hören nicht am Gefängnistor auf. Wir brauchen mehr Personal, um diese sicherzustellen.“

Bei der von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) angekündigten externen Untersuchung stehe die Volksanwaltschaft zur Verfügung.

„Belastend, aber zulässig“

Aus dem Justizministerium heißt es, die derzeitige Auslastung sei belastend, man bewege sich aber „im rechtlich zulässigen Rahmen“. 

Die offenen Planstellen hätten mit dem regionalen Arbeitsmarkt zu tun – vor allem in Westösterreich. „Grundsätzlich zeigt sich bei den Bewerberzahlen aktuell eine leicht positive Entwicklung, was auch den permanent laufenden Recruiting-Maßnahmen zu verdanken ist.“

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