Toter Häftling in Hirtenberg: Was die SPÖ-Ministerin jetzt untersuchen lässt
Nach dem Tod eines Häftlings der Justizanstalt (JA) Hirtenberg lässt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) das Strafvollzugssystem auf systemische Mängel mit psychisch beeinträchtigten Personen untersuchen, die im herkömmlichen Strafvollzug oder in so genannten forensisch-therapeutischen Zentren (FTZ) untergebracht sind. Eine von ihr eingesetzte fünfköpfige Kommission aus namhaften Expertinnen und Experten soll bis Ende Juni ihre Ergebnisse in einem Abschlussbericht vorlegen.
"Wir wollen zügig, aber nicht hastig arbeiten", sagte Wolfgang Gratz, der Leiter der Kommission, am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz im Justizministerium. Man werde sich mit organisatorischen und fachlichen Fragen beschäftigen, das Regelwerk und Abläufe - darunter auch die Dienstplangestaltung - evaluieren und die Ausbildung, das Training und Kommandostrukturen bei der Justizwache analysieren. Einer genauen Prüfung soll die Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt unterzogen werden. Die Kommission wird auch die medizinische Betreuung sowie die baulichen Voraussetzungen in den JA und FTZ untersuchen. Ein besonderes Augenmerk will das Gremium darauf legen, "wie man personelle und andere Ressourcen intelligent verknüpfen kann", kündigte Gratz an.
Der Kriminalsoziologe und Jurist ist als ehemaliger Leiter der Strafvollzugsakademie und der JA Mittersteig ein ausgewiesener Strafvollzugs-Experte. Neben Gratz gehören der Kommission die Wiener Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes, die Psychologin Gunda Wössner, der auf Menschenrechte und Grundrechtsschutz spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Wilfried Embacher und Katrin Skala, Chefärztin des Kuratoriums für Psychosoziale Dienste in Wien, an.
"Vollständige und transparente Aufklärung" zugesichert
Was den Tod des Häftlings betrifft, sicherten die Justizministerin sowie Friedrich Alexander Koenig, Leiter der Generaldirektion für Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen im Justizministerium, "vollständige und transparente Aufklärung" zu. "Das Schlimmste, was passieren kann, ist wenn ein Mensch, dem der Staat die Freiheit entzogen hat, bei einer Amtshandlung zu Tode kommt", stellte Sporrer fest. Sie drückte den Angehörigen ein weiteres Mal ihr Beileid aus und entschuldigte sich für anfängliche "Kommunikationsfehler" im Zusammenhang mit der Todesursache.
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