Zahl der Pflegegeldbezieher weiter im Steigen
Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist im Jahresvergleich neuerlich gestiegen. Zuletzt (Stand Dezember 2019) erhielten 466.360 Personen die Geldleistung, wie aus den aktuellsten Daten des Sozialministeriums hervorgeht. Das bedeutet einen Anstieg um 1,15 Prozent gegenüber Dezember 2018 (461.042 Bezieher). Im Vergleich zum Vormonat August gab es einen kleinen Rückgang um 458 Personen.
Die Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe blieb nahezu unverändert. So entfielen im Dezember 28,1 Prozent auf Stufe 1, 21,4 Prozent auf Stufe 2, 18,2 Prozent auf Stufe 3, 14,7 Prozent auf Stufe 4, 11,3 Prozent auf Stufe 5, 4,4 Prozent auf Stufe 6 und zwei Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf (Rest auf 100 Prozent Rundungsdifferenz, Anm.) Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden.
Von den 466.360 Pflegegeldbeziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 293.015 Frauen (62,8 Prozent) und 173.345 Männer (37,2 Prozent) befanden sich im Dezember unter den Betroffenen.Das Pflegegeld, das seit seiner Einführung 1993 kontinuierlich an Wert verloren hatte, wurde mit Jänner 2020 angehoben und wird nun jährlich valorisiert. Die Geldleistung wurde davor erst fünf Mal erhöht, zuletzt 2016. Laut Experten soll das Pflegegeld in den vergangenen 25 Jahren rund 35 Prozent an Wert verloren haben. Die ab 2020 jährliche Erhöhung orientiert sich am Pensions-Anpassungsfaktor.
Anzahl der Pflegegeld-Bezieher
1/1993 - 230.344
1/1994 - 233.952
1/1995 - 242.097
1/1996 - 246.013
1/1997 - 258.391
1/1998 - 257.261
1/1999 - 261.221
1/2000 - 266.052
1/2001 - 271.457
1/2002 - 276.411
1/2003 - 282.220
1/2004 - 283.293
1/2005 - 296.210
1/2006 - 311.357
1/2007 - 322.907
1/2008 - 330.184
1/2009 - 345.543
1/2010 - 355.338
1/2011 - 359.521
1/2012 - 431.914
1/2013 - 432.248
1/2014 - 451.461**
1/2015 - 457.821
1/2016 - 452.828
1/2017 - 456.103
1/2018 - 458.636
1/2019 - 454.952
12/2018 - 461.042
12/2019 - 466.360
* 1) bis 1/2011 nur Bundespflegegeldbezieher (daneben noch bis zu
70.000 Landespflegegeldbezieher pro Jahr, ab 2012
vereinheitlicht)
**2) seit 2014 werden auch all jene Pflegebedürftige mitgezählt, die
in Krankenhäusern in Betreuung sind und deren Pflegegeld-Bezug
daher ruht. Außerdem wurde von einer Stichtags- auf eine
Monatserhebung umgestellt
Quelle: Sozialministerium
Pflegegeld und Stundenbedarf
Euro: Pflegebedarf (mindestens):
Stufe 1: 160,10 65 Stunden
Stufe 2: 295,20 95 Stunden
Stufe 3: 459,90 120 Stunden
Stufe 4: 689,80 160 Stunden
Stufe 5: 936,90 180 Stunden *
Stufe 6: 1.308,30 180 Stunden *
Stufe 7: 1.719,30 180 Stunden *
*) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:
Stufe 5: Die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson ist
erforderlich.
Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare
Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer
Pflegeperson nötig.
Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht
möglich oder gleich zu achtender Zustand.
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