Zahl der Einbürgerungen gestiegen: Größter Anteil aus Bosnien

Zahl der Einbürgerungen gestiegen: Größter Anteil aus Bosnien
Steigerung um 1,9 Prozent: Die meisten hatten zuvor bosnische Staatsbürgerschaft. Größter Zuwachs in Niederösterreich.

Die Zahl der Einbürgerungen ist auch im Vorjahr gestiegen. 2018 erhielten laut Statistik Austria 9.450 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, das waren um 1,9 Prozent mehr als im Jahr davor. Gut ein Drittel aller Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren, ebenso ein Drittel ist unter 18 Jahre alt.

Der Rekord für Einbürgerungen wurde im Jahr 2003 aufgestellt. Da waren es 45.112 Fälle. Danach sanken die Einbürgerungszahlen kontinuierlich und erreichten im Jahr 2010 mit 6.190 den niedrigsten Wert. Seit 2011 stiegen die Zahlen wieder, so auch im Vorjahr. 

Vor der Einbürgerung besaßen 1.033 Personen die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von der Türkei (828), Serbien (625), dem Kosovo (586) sowie Rumänien (456). 

Die deutlichsten Zuwächse gab es in Niederösterreich mit plus 15 Prozent, gefolgt von Wien mit plus 5,7 Prozent, Vorarlberg mit plus 4,9 Prozent und Tirol mit 2,5 Prozent. In den anderen Bundesländern wurden weniger Einbürgerungen verzeichnet. In Salzburg gab es ein Minus von 20 Prozent, in der Steiermark ein Minus von 10,6 Prozent, in Kärnten von 3,1 Prozent, in Oberösterreich von 2,1 Prozent und im Burgenland von 1,6 Prozent.

Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen 2018 erfolgte, nachdem alle Voraussetzungen aufgrund eines Rechtsanspruchs erfüllt wurden. Darunter wurden 4.038 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert - etwa, weil sie über eine EWR-Staatsangehörigkeit verfügte, in Österreich geboren wurden oder asylberechtigt sind. 735 Personen wurden aufgrund einer Ehe mit einem Österreicher eingebürgert. Und weitere 362 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration. 307 waren zudem außereheliche Kinder bzw. Wahlkinder bis 14 Jahre.

Weitere 1.182 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (12,5 Prozent), darunter 1.138 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. 

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